Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 240

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 240 (sequence 240)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3476254-3476264--1614-3477751
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

240 Vicepräsident Dr. Nordau: Es wird Schluss der Debatte über § 1 beantragt Ich ersuche jene, welche damit einverstanden sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Ich bitte nun § 1 nochmals zu verlesen. Del. Dr. Klee verliest § 1, der sodann von Herrn Dr. N o r d a u ins Französische, von Herrn Dr. Weitzmann ins Russische, von Herrn Moser ins Englische übersetzt wird. Vicepräsident Dr. Nordau: Wer für die Annahme des § 1 ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) § 1 ist in der eben verlesenen Fassung angenommen. DeJ. Dr. Klee (liest): „§2. Das Hauptorgan der zionistischen Organisation ist der Gongress, der durch die Wahl von Delegierten seitens der Wahlgruppen gebildet wird." Hierauf erfolgt durch Herrn Dr. Nordau die Uebersetzung ins Französische, durch Herrn Dr. Weitzmann ins Russische und durch Herrn Moser ins Englische. Vicepräsident Dr. Nordau: Zu § 2 ist niemand zum Worte gemeldet. Wer für die Annahme dieses Paragraphen ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) § 2 ist angenommen. Del. Dr. Klee (liest): „§ 3. Das Executivorgan des Gongresses ist das A.-G." Dr. Nordau übersetzt dies ins Französische, Dr. Weitzmann ins Russische und Moser ins Englische. Vicepräsident Dr. Nordau: Auch zu § 3 ist niemand zum Worte gemeldet. Wer für die Annahme des § 3 ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) § 3 ist angenommen. Del. Dr. Klee (liest): „§ 4. Die zionistische Organisation gliedert sich in Sehekelzahler, Vereine, Landes-Comites oder Federationen, Vereins-Delegiertentage der Landes-Organisationen, Grosses A.-G., engeres A.-G., Gongress." § 4 wird hierauf von Herrn Dr. Nordau ins Französische, von Herrn Temkin ins Russische und von Herrn Moser ins Englische übersetzt. Dr. Nordau: Ein Redner ist nicht gemeldet. Wer für die Annahme des § 4 ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) § 4 ist angenommen. Del. Dr. Klee (liest): „§ 5. Zur Landes-Organisation im engeren Sinne gehören nur die Mitglieder der Vereine, an deren Spitze ein vom Vereine gewählter Vorstand steht, welcher vom Landes-Gomite (Federation) zu bestätigen ist. Zur Wahl in den Gongress sind jedoch auch die nicht organisierten Schekelzahler berechtigt; dieselben wählen als Wahlgruppen mit dem zionistischen Vereine des Bezirkes. Befinden sich in einer Ortsgemeinde oder Stadt mehrere zionistische Vereine, so wählen die nicht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.