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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 241

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 241 (sequence 241)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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241 organisierten Schekelzahler mit dem hierzu von dem Landes- Comite bestimmten Vereine und soll das Landes-Gomite hiervon 14 Tage vor der Wahl das A.-G. verständigen. Das Gleiche gilt, wenn in einer Stadt sieh noch kein Verein befindet." (Rufe: Uebersetzung!) Del. Ussischkin (spricht russisch). Del. Dr, Bcrnstein-Kohan (übersetzt): Herr Ussischkin geht von dem Principe aus, dass der Congress nicht berechtigt sei, sich in die Organisation der verschiedenen Länder einzumischen; und wenn er hierzu berechtigt wäre, so wäre dies von Schaden, weil man auf diese Weise einem Lande eine Organisation aufzwingen könnte, die für dasselbe gar nicht passt. Deshalb bittet er, diesen Paragraphen und den nächsten nicht in dieser Fassung aufzunehmen, sondern zu sagen, dass sich jedes Land nach seinen Anforderungen einrichten und unter Contrqie der A.-C.-Mitglieder, die in dem Lande wohnen, stehen soll. Dr. Herzl: Ich schliesse mich diesem Antrage an. Vicepräsident Dr. Nordau : Hätte ich gewusst, was Herr Ussischkin sagen will, so hätte ich den Paragraphen zuerst übersetzen lassen, wie es gewünscht wurde. Del. Dr. W eitzmann übersetzt § 5 ins Russische. Del. de Haas übersetzt § 5 ins Englische. Del. Dr. Bodeitheimer: Es ist hier von Herrn Ussischkin bemerkt worden und es scheint, dass diese Anschauung hier Boden gefasst hat, dass wir bei unserem Organisations-Plane uns in keiner Weise mit der Organisation der einzelnen Länder zu beschäftigen haben. Dem gegenüber möchte ich bemerken, dass in diesem Falle unser Organisations-Statut ohne die Glieder wäre. Wir müssen uns im Organisationsstatute auch mit den Organisationen in den einzelnen Ländern in irgendeiner Form beschäftigen. Wenn wir uns hiermit nicht beschäftigen, wenn wir uns nur mit den Aufgaben des grossen A.-C, des engeren A.-C und des Congresses beschäftigen, woher würden wir die lebendige Verbindung zwischen diesen Organen der zionistischen Bewegung und den Landes-Organisationen gewinnen? Wir müssen wenigstens in den primitivsten Grundzügen die Landes-Organisationen gemeinschaftlich ordnen. Es ist in diesem Organisations-Statut in keiner Weise ein Eingriff gegen die Souveränität der Landes-Organisationen geplant, sondern es ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Modus der Wahlen, der Modus der Vereinigungen innerhalb des einzelnen Landes entschieden werde durch ein Statut, welches verfasst wird auf Grund der Vorlage eines Landes-Comites und auf Grund eines Delegierten- Tages, welcher von den Vereinen eines Landes gewählt wird. Das sind die grundlegenden Principien einer Vereinsgliederung. In welcher Weise im Einzelnen diese Gliederung ausgeführt wird, ist Sache der Landes-Organisation unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Vereine. 16

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