Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 221 (sequence 221)
- Language
- German, English, Hebrew
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221 Organisationen, respective Rayons (Grosses A.-G.) besteht, und zwar werden die Mitglieder des engeren A.-C. vom Congresse durch Stimmzettel gewählt, die Mitglieder des grossen A.-C. über Vorschlag der Landes-Organisationen (Rayons) vom Congresse bestätigt. Das passive Wahlrecht in das A.-C. hängt von einer fünfjährigen ununterbrochenen Schekelzahlung ab.' §26. Das engere A.-C. leitet die Geschäfte der zionistischen Bewegung, ist jedoch verpflichtet, zur ßerathung wichtiger Angelegenheiten, mindestens aber einmal im Jahre, das grosse A.-C. mit angemessener Anberaumungsfrist unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Das engere A.-C. hat ferner das grosse A.-C. von dem jeweiligen Stande seiner organisatorischen und administrativen Thätigkeit auf dem Laufenden zu erhalten, wogegen die Obmänner der Landes-Comites die Verpflichtung haben, mindestens zweimal im Jahre über den Stand der zionistischen Bewegung in ihrem Lande Bericht zu erstatten. Ueber alle Fragen, welche die Landes-Organisationen berühren, kann nur das grosse A.-C. Beschlüsse fassen. V. Einkünfte der zionistischen Organisation. § 27. Die Einkünfte der zionistischen Organisation bestehen aus den Schekeln, den Beiträgen zur Landes-Organisation, den Spenden und Zuwendungen jeglicher Art. §28. Der Schekel ist die-jährliche Beitragsleistung der Zionisten zur Deckung der laufenden Ausgaben für die ganze zionistische Bewegung und ist durch die betreffenden Landes-Organisationen an die Casse des engeren A.-C. abzuführen. §29. Die Beiträge zur Landes-Organisation werden von dem Delegiertentage der betreffenden Landes-Organisation bestimmt und fliessen in die Casse des Landes-Comites auf dem vom Delegiertentage bestimmten Wege. § 30. Spenden und sonstige Zuwendungen fliessen durch Vermittlung der Landes-Comites in die Casse des engeren A.-C. §31. Jeder Zionist hat jährlich einen Schekel von mindestens 1 Franken, 1 Krone, 1 Mark, 1 Poltinik, 25 Cents, 1 Shilling zu zahlen.