Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 217 (sequence 217)
- Language
- German, English, Hebrew
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217 ständigen. Das Gleiche gilt, wenn in einer Stadt sich noch kein Verein befindet. Zu diesem Passus bemerke ich, dass Herr Dr. Herzl in seinem Vorschlage den von . Herrn Ussischkin ebenfalls befürworteten Welt-Wahltag dem Gongresse empfiehlt. Es wird eine Frage der Zweckmässigkeit sein, dies in dieser Weise einführen zu lassen. Ich bin überzeugt, dass die Einfuhrung eines solchen Wahltages, wenn sich dies ermöglichen lässt, eine ganz besondere agitatorische Macht besitzt, und von diesem Gesichtspunkte aus wäre dies wohl zu erwägen. § 6. Die sämmtlichen zionistischen Vereine eines Landes wählen in einer jährlich anzuberaumenden Delegierten-Versammlung einen gemeinschaftlichen Vorstand. Das Nähere hierüber hat der Delegierten-Tag der betreffenden Landes-Organisation zu bestimmen. Die Vereinsstatuten und deren Aenderung unterliegen der Bestätigung des Landes-Comites. Mehrere Vereine können mit Genehmigung des Landes-Comites einen gemeinschaftlichen Central-Aussehuss wählen. § 7- Die Vereine eines örtlich abgegrenzten Bezirkes können sich nach Verständigung mit der bestehenden Landes-Organisation zu einem selbständigen Landes-Comite (Federation) vereinigen. Der Ausschuss schlägt vor, hinzuzufügen: „Die Bildung zweier Landes-Comites in einer Stadt ist ausgeschlossen." Herr Dr. Herzl proponiert, diese Einschränkung nicht vorzunehmen. „Die Organisation des Landes-Comites und der ihm unterstehenden Vereine (Districte, Gaue etc.) wird durch den Delegierten-Tag der betreffenden Landes-Organisation näher bestimmt. Die Statuten der Landes-Organisation unterliegen der Bestätigung des grossen A.-C." § 8. „Gegen die Entscheidung des Landes-Comites in Organisations-Fragen steht dem betreffenden Vereine (District, Gau) die Berufung an das eigene A.-G. zu." § Sa. Der Verkehr der Vereine mit dem A.-C. geht nur im Wege des Landes-Comites und umgekehrt. III. Congress. § 9. Der Zionisten-Gongress tagt jedes zweite Jahr an einem vom grossen A.-C. zu bestimmenden Orte. Eine frühere Einbe-