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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 216

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 216 (sequence 216)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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216 ersehen werden, und nun beginne ich mit der Verlesung. Ich bitte Sie, bei jedem Paragraphen, den ich zur Verlesung bringe, Ihre besonderen Wünsche zu notieren, und wenn Sie auch Beschwerden gegen diesen Entwurf haben, so bitte ich, etwaige Vorschläge zurückzustellen, wenn Sie dieselben nicht für unumgänglich nothwendig für die Arbeiten des Congresses und für die zionistische Bewegung halten. Vielleicht können wir doch mit diesen Statuten auf einige Zeit auskommen. § 1 soll folgendermassen lauten, indem im wesentlichen diealte Formulierung bleibt: I. Einleitung. § i- Die zionistische Organisation umfasst jene Juden, welche sich mit dem Programm des Zionisten-Congresses einverstanden erklären und Schekelzahler sind. Das Programm des Zionisten- Gongresses lautet: Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. § 2. Das Hauptorgan der zionistischen Organisation ist der Congress, der durch die Wahl von Delegierten seitens der Wahlgruppen gebildet wird. § 3- Das Executivorgän des Gongresses ist das engere Actions- Co mite. II. Gliederung. § 4. Die zionistische Organisation gliedert sich in Schekelzahler Vereine, Landes-Comites oder Federations, Delegiertentag der Landes-Organisationen, grosses Actions-Comite, engeres Actions- Comite, Gongress. § 5. Zur Landes-Organisation im engeren Sinne gehören nur die Mitglieder der Vereine, an deren Spitze ein vom Vereine gewählter Vorstand steht, welcher vom Landes-Gomite (Federation) zu bestätigen ist. Zur Wahl in den Gongress sind jedoch auch die nichtorganisiei-'!:en Schekelzahler berechtigt; dieselben wählen als Wahlgruppe mit dem zionistischen Vereine des Bezirkes. Befinden sich in einer Ortsgemeinde oder Stadt mehrere zionistische Vereine, so wählen die nichtorganisierten Schekelzahler mit dem hierzu von dem Landes-Gomite bestimmten Vereine und soll das Landes- Comite hiervon 14 Tage vor der Wahl das Actions-Comrie ver-

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