Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 212

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 212 (sequence 212)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3476254-3476264--1586-3477723
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

212 a) um den Preis der Ausgabe äusserst zu erniedrigen, damit es möglichst allen zugänglich wird, und b) damit es keine parteiliche Richtung einschlägt. IV. S c h e k e 1 z a h 1 e r. § 10. Sehekelzahler sind alle Juden und Jüdinnen, ohne Unterschied des Alters. Ihre Pflicht, zu zahlen alljährlich: 50 Kopeken, einen Schilling, eine Krone, eine Mark., einen Franken 25 Cts. Ihr Hecht: Wähler zum Congress zu sein in dem Falle,, wenn sie das 21. Jahr erreicht haben. In diesem Paragraphen sind drei Abänderungen gegen früher. Erstens, der Sehekel wird von jedem verlangt, ohne Altersbestimmung und ohne Erläuterung seiner Beziehungen zum Zionismus. Dieser mein Vorschlag entspringt aus der Ansicht, dass die Zahlung der Volksabgaben, des Schekels, welche auf die Unterhaltung der Organisation des jüdischen Volkes in der Diaspora ihre Verwendung findet, obligat ist; dieser Umstand gibt uns das Beeilt, die Abgabe von jedem zu fordern, der nicht officiell aus dem Judenthum getreten ist. Ebenso behandeln alle Regierungen aller Staaten ihre Staatsbürger, welcher Ansicht sie auch über ihre Regierung sind. Es ist wahr, zu Repressalien können und wollen wir nicht greifen. Aber wir dürfen uns von Betreibung desselben von allen, die den Wunsch dazu haben, nicht entziehen, wenn dieselben auch Kinder sind, für die ihre Eltern zahlen. Den Standpunkt festzuhalten, dass der Schekel nur von denjenigen zu erheben ist, die sich zum Zionismus bewusst bekennen, wie früher, können wir nicht, denn es ist unmöglich, bei jedem einzelnen Falle festzusetzen, ob die Bekennung zum Zionismus eine bewusste oder unbewusste war. Die Nuancen und Fractionen jüdischen Lebens sind zu mannigfaltig, dass viele, die den Schekel bis hiezu nicht gezahlt, der Sache der Wiedergeburt des jüdischen Volkes näher stehen, als diejenigen, die ihn entrichtet haben. Schliesslich, die vierjährige Praxis hat uns bewiesen, dass nach der Zahl der Schekelzahler es absolut unmöglicli ist, über die Zahl der Zionisten zu urtheilen. Das moralische Recht, den Schekel von jedem einzutreiben, haben wira da es sich um die Wiederaufrichtung des jüdischen Volkes in Palästina handelt, um sein historisches Ideal, das nicht von uns erdacht oder erdichtet ist. Die Grösse des Schekels ist nach meinem Dafürhalten für alle gleich festzusetzen, sowohl den Reichen als auch den Armen, weil wir uns dadurch auf den Standpunkt des historischen Schekels der Stiftshütte des Testaments stellen, der auch allen gleich war. Wenn ein wohlhabender Mensch den Wunsch hegt, eine grössere Summe der Sache des Zionismus zu opfern, so kann das unter eine andere Rubrik gebracht werden, die der Spenden, aber nicht in der Form eines zwei- oder dreifachen Schekels. Für Russland schlage ich vor. den Schekel von 40 auf 50 Kopeken zu erhöhen. Dadurch erzielen wir erstens, dass unsere Einkünfte in Russland ganz unbemerkt, bei derselben Mühewaltung, um 20 Percent steigen. Zweitens, in allen Ländern ist der Schekel mit einer circulierenden Münze bemessen, wie Mark, Franken, Sehilling u. s. w. In Bussland ist die nächstentsprechende Münze der Poltynnik und nicht 40 Kopeken. Ferner schlage ich noch vor, das Wahlrecht dem Schekelzahler nur bei

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.