Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 209 (sequence 209)
- Language
- German, English, Hebrew
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209 aus Personen bestehen, die genügend populär und der zionistischen Welt bekannt sind. In den Bestand desselben können keineswegs Persönlichkeiten kommen, die wenig bekannt sind und die sich durch nichts auf dem Gebiete des Zionismus hervorgethan haben, wie das bis hiezu der Fall war. Es wurden Personen erwählt, deren Samen erst auf dem Congresse bekannt wurden. 2. Die Verwaltung der praktischen Sache unserer Bewegung soll nicht in Machtbefugnis vieler Personen sein, die hie und da auf der ganzen Erde zerstreut sind. Infolge dessen coneentrierte sich die Geschäftsführung in Wirklichkeit im kleinen Wiener Görnitz während die Verantwortlichkeit auf allen Mitgliedern des grossen Actions-Comites lag. 3. Infolge der zu grossen Anzahl der Mitglieder ist es dem Actions-Comite umständlich und schwierig, Conferenzen zu veranstalten, und schliesslich 4. eine geringere Anzahl von Comitemitgliedern, die vorbereitet und mit allen Fragen des Zionismus theoretisch und praktisch vertraut sind, verschwanden gänzlich unter der Ueberzahi der vollständig Unvorbereiteten. Daher auch die Comitebesehlüsse nicht immer die richtigen waren. Alle diese Mängel werden bei einem beschränkteren und beständigen Bestände der Comitemitglieder beseitigt, weil es leichter ist, in geringerer Zahl vorbereitete und in der zionistischen Welt bekannte Persönlichkeiten zu finden; ihre Zusammenkünfte werden mit minderen Umständen verknüpft sein, sie werden auf die Thätigkeit der kleinen Comites grösseren Einfluss ausüben, und es ist zu hoffen, dass ihre Beschlüsse und Anordnungen daher mehr durchdacht und rationeller sein werden. § 8. Die Comitemitglieder werden mittelst Kugeln gewählt, wozu sie vorher durch Zettel angemeldet werden. Der bis hiezu gebrauchte Wahlmodus bestand darin, dass jede Landsmannschaft dem Congresse eine gewisse Anzahl von Personen zur Bestätigung vorstellte. Diesen Modus halte ich für gänzlich verfehlt. Eine so ernste und verantwortliche Sache des ganzen jüdischen Volkes, wie seine Wiedergeburt, kann unmöglich Leuten anvertraut werden, deren Tauglichkeit zu dem Zwecke nicht genügend und ernst genug erwogen war. Die Praxis hat uns bewiesen, dass im Laufe von 4 Jahren unter den Mitgliedern des Actions-Comites sich Persönlichkeiten befanden, die weder ihrer Bestimmung, noch der Kenntnis der Sache, noch ihrer Ergebenheit oder Activität entsprachen. Während der stattfindenden öffentlichen Wahlen hatte niemand bisher den Muth, dagegen aufzutreten oder seine Stimme gegen eine Wahl abzugeben. Die Wahlen nach Landsmannschaften, wie das bis hiezu prakticiert wurde, haben ebenso wenig Sinn. Landsmannschaften haben ihre Bedeutung in localer Arbeit eines jeden Landes, während die Mitglieder des Actions-Comites die gesammte zionistische Arbeit führen, der die politischen Grenzen der Länder belanglos sind. Daher müssen die Erwählten die passendsten aus dem ganzen Bestände des zionistischen Heeres und gut bekannt auch dem Congresse sein, aber nicht nur einzelnen Landsmannschaften. Wo die Mehrzahl der Mitglieder des Actions-Comites leben wird, ist gleichgültig. § 9. Die Mitglieder des Actions-Comites haben nicht das Recht (angefangen vom V. Congress), mehr als zweimal hintereinander auf einander folgenden Congressen erwählt zu werden; nur bei ausserordentlichen Fällen, wenn n