Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 157 (sequence 157)
- Language
- German, English, Hebrew
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157 erstandenen Judenthiims werden, sie wird mit der Gewalt der Formen und Melodien, mit der Gewalt der Schreie und Visionen alle schlummernden Herzen ergreifen und wird wie ein Sturmwind in sie hineintragen das Lied vom werdenden Zion. (Lebhafter Beifall.) Unsere Kunst wird sich erheben, und wo einer sagen wird: Dieses Volk ist todt, da wird sie seine Äugen schlagen mit gewaltigem Strahl, dass sie sehend werden und ihre Schönheit schauen und erkennen, dass dieses. Volk so voll von lebendigen Säften ist und von überströmender Lebenskraft, wie nur irgend ein Volk auf Erden. (Lebhafter Beifall.) Unsere Kunst wird, das herrlichste Culturdocument, nach aussen Zeugnis ablegen, dass eine neue jüdische Cultur sieh zu bilden beginnt. Unsere Kunst wird aber auch uns selbst, auch uns Zionisten erziehen. Denn die tiefsten Geheimnisse unserer Volksseele, das grosse Mysterium Jeschuruns wird in ihr offenbar werden und leuchten mit dem Glänze des ewigen Lebens. Wir werden sie anschauen und uns erkennen. Wir werden sie anschauen und unser Heiligthum verehren. Eine wunderbare Vertiefung und Verinnerliehung des Zionismus erwarte ich von der jüdischen Kunst. (Beifall.) Gegen diese Kunst, die uns so viel ist, die uns so unendlich mehr noch werden kann, haben wir grosse und unabweisbare Pflichten. Von diesen will ich heute zu Ihnen sprechen. Ich will Ihnen von den drei grossen Gebieten der Kunst: Musik, Bildkunst und Dichtung, eines nach dem anderen vorführen, zunächst skizzieren, was wir auf diesem Gebiete in den Goluszeiten geleistet haben, dann die wesentlichen Momente der gegenwärtigen Entwicklungsstufe aufzeigen und endlich daraus die Pflichten ableiten, die wir gegen dieses Gebiet jüdischer Kunst zu erfüllen haben. Diese Pflichten sind, dem Gesagten entsprechend, doppelter Art: Sie betreffen erstens die Sammlung der historischen Kunstdenkmäler unseres Volkes, an die, mögen sie auch noch so bescheiden sein, ein weiteres Schaffen stets als an die Erzeugnisse der nationalen Eigenart anknüpfen müssen wird, zweitens aber die unvergleichlich wichtigere Hebung und Pflege der gegenwärtig entstehenden neuen Kunst, die Vermittlung zwischen den Künstlern und dem Volke, und die ästhetische Erziehung der Kation. Die ersten dieser Pflichten, die gegen die Vergangenheit, hat man bereits in nichtzionistischen Kreisen in anerkennenswerter Weise zu üben begonnen, aber ohne Einheitlichkeit und ohne die grosse Idee der Entwicklung, die uns beseelt; an die zweiten, welche die eigentlichen Kunstpflichten sind, die gegen die Gegenwart und die Zukunft, zu