Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 147 (sequence 147)
- Language
- German, English, Hebrew
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147 sehuss verlangt noch, class das Congress-Bureau sofort über die Wahlen verständigt werde, und dass mindestens eine Woche vor dem Beginne des Congresses die Wahlprotokolle in dem Bureau desselben eintreffen. 2. macht der Legitimations-Ansschuss darauf aufmerksam, dass es im Punkte 12 des Statutes heisst, dass die Landes-Organisation die Namen der gewählten Delegierten dem Congresse mitzutheilen habe. Der Ausschuss, der bloss während des Congresses tagt, ist ebensowenig wie das Bureau des Congresses imstande, alle Wahlprotokolle und die Unterschriften derselben zu prüfen. 3. lenkt dier Legitjimations-iiusschuss Ihre Aufmerksamkeit auf Punkt 6, wo es heisst : Das active Wahlrecht kann jeder nur in der Wahlgruppe, der er angehört, ausüben. Man erlangt das active Wahlrecht mit dem 18., das passive mit dem 24. Lebensjahre. Um den letzten Passus dieses Punktes richtig einzuhalten, findet der Legitimations-Ausschuss für unbedingt nothwendig, dass im Wahlprotokolle angegeben werde, dass der Delegierte das 24. Lebensjahr überschritten habe. Ferner legt der heutige Legitimations-Ausschuss dem folgenden ans Herz, class alle diese Bestimmungen auf dem nächsten Congresse auf das allerstrengste gehandhabt werden. Was die Frage bezüglich der Mandate für diesen Congress betrifft, so macht der Legitimations-Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Anzeigen über mehrere Mandate hier auf telegraphischem Wege eingelaufen sind. Meine Herren! Solche Anzeigen sind überhaupt kein Wahlprotokoll im Sinne unseres Statutes. Eine solche Ausserachtlassung aller und jeglicher Formalitäten schadet unserem Congresse unbedingt, und es muss davor gewarnt werden. Nun sind auf diesem Congresse die Anzeigen von zehn solcher Mandate eingelaufen. Von diesen Delegierten haben fünf, Damen und Herren, die erfahren haben, dass die Mittheilungen über ihre Mandate auf unrichtigem Wege eingelangt sind, ihre Mandate niedergelegt. Nun schlägt der Legitimations-Ausschuss dem Congresse vor, die übrigen fünf Mandate zu annullieren, die folgenden Herren aus folgenden Orten angehören: Dubossarsky aus Plotzk, Seligsohn aus Uman, Salomon aus Mikulince, Beikind aus Komny, Eabbinowitsch aus Cairo. Unser Antrag lautet also: Der Congress möge besehliessen, dass die Mandate dieser fünf Herren annulliert und die Herren aufgefordert werden, ihre Mandate niederzulegen. Präsident Dr. Her^l: Der Legitimationsausschuss hat dem Congresse einen Berieht erstattet und auf Annullierung von 5 Mandaten concludiert, welche, weil sie telegrapliisch angemeldet wurden, im Sinne unserer Organisations-Statuten nicht als giltig angesehen werden können. Es ist das eine sehr unangenehme Aufgabe für den Congress, weil wir ja an der Richtigkeit der Wahlen selbst nicht zweifeln können, aber wir müssen uns in solchen Dingen streng an die Form halten. Ich glaube jedoch, dass dieses Vorkommnis zu der Anregung führen wird, für die Zukunft eine Vorsorge zu treffen, und wir werden bei der Organisations-Debatte uns insbesondere 10*