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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 136

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 136 (sequence 136)
Language
German, English, Hebrew
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136 auch die Harmonisierung des Judenthums mit der reinen Philosophie eine edle Gestalt an. Hieran knüpfte sich eine allseitigere Bearbeitung in mehr inductiver Methode, d. h. auf dem Grunde der Geschichte und naturwissenschaftlicher Begriffe (Philippsollns „Israelitische Religionslehre", 3 Bände, 1861, 1862 und 1865). Originell können wir die letztere auch um folgenden Elementes willen nennen. Mit der tieferen Auffassung des Judenthums, ja schon mit seinem Hervortreten in das moderne Culturleben, man kann selbst sagen, bereits mit der Forderung der Gleichberechtigung für die Juden musste Zwiefaches zur Frage kommen. Zunächst nämlich der Beruf und die Stellung des Judenthunis im allgemeinen. Es währte nicht lange, bis von der jüdischen Kanzel herab die Verkündigung ertönte, dass das Judenthum nicht partieularistisch eine Religion bloss der Juden sei, sondern einen welthistorischen Beruf habe. Man kam hierzu wie von selbst. Die Predigt musste sieh ihrer Katar nach immer am meisten an die Propheten anlehnen. Berufen, vorzugsweise die allgemeinen Sätze der Gotteslehre und die Gesetze der Sittlichkeit zu behandeln und dies auf dem Grunde des historischen Judenthums dem Volke eindringlich zu machen, stellte sie sich auf den Standpunkt der Propheten und gipfelte in der Vorstellung, dass dereinst die ganze Menschheit sich zu dieser Gotteslehre bekennen und diese Sittlichkeitsgesetze verwirklichen werde. Nachdem, dies aber die jüdische Predigt oft und laut genug ausgesprochen,, musste es endlich auch historisch begriffen und nachgewiesen werden, und zwar namentlich, inwiefern die Lehre des Judenthums theilweise durch die aus ihm abgeleiteten Religionen in die allgemeine Menschheit übergegangen und durch die Verbreitung unserer Bibel immerfort übergehen, theils durch die fortschreitende Entwicklung des Menschengeschlechtes im Leben des letzteren wirkten und immer mehr •wirken. Hierzu kam aber noch ein zweites. Wenn die Predigten und Religionsbücher die Lehre von Gott und die Gesetze der Sittlichkeit zu ihrem Gegenstande hatten, so war doch noch ein drittes vorhanden,, das von nicht geringerer Bedeutung. Das politische und sociale Leben war in Europa zu einer Periode energischer Entwicklung gekommen und brachte alle Zweige des staatlichen; gesellschaftlichen und Rechtsgebietes von neuem in Frage, indem es zu langwieriger Discussion, zu gründlichster Untersuchung Veranlassung gab. Von selbst drängte sich hier die Frage nach dem Verhalten der Religion zu jenen Objecfen auf: aber am nächsten lag dies für das Judenthum, welches von seinem Ursprung an diese grossen Elemente des menschlichen Lebens als integrierende Theile der Religion, als nothwendige Consequenzen der Sittenlehre betrachtet und behandelt hatte. Das mosaische und talmudische Recht wurde nur zum Theil von selbständigem wissenschaftlichem Standpunkte aus bearbeitet (Frankel, Saalschütz, Samuel Mayer 1862, 1866), theils mit besonderer Beziehung auf jene allgemeinen Fragen (Salvador). Mit diesen Specialarbeiten zugleich wurde es aber auch nun unternommen, aus den speeiellen Gesetzen'und Institutionen des Judenthums, insbesondere des Mosaismus, die all-

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