Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 95 (sequence 95)
- Language
- German, English, Hebrew
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95 traggebern verständigt hatte. Der erste Theil wäre auch der materielle, d. TT. die Frage, ob die Bank, die jetzt aetionsfähig ist, irgendwelche Geschäfte unternehmen soll, und der zweite Theil würde eine mehr oder weniger formelle Frage betreffen. Ueber die erste Frage habe ich keinen Auftrag, mich auszusprechen; ich kann es nur persönlich thun, und es fällt mir das wirklich schwer. Die Mitglieder der Schweizer Delegation sind zum grössten Theile Schweizer Bürger. Wir kommen sehr oft in die Lage, über irgend eine Frage uns auszusprechen, abzustimmen, als souverän aufzutreten und Stimmzettel in den Stimmkasten zu werfen. Aber wie geschieht dies in der Hegel? Es wird uns vom Regierungsrath, vom Bundesräth., vom Stadtrath oder sonst ein einzelner Entwurf mit einer sogenannten Weisimg zugeschickt. In dem Gesetzentwurf liegt ein Antrag vor, in der Weisung eine Begründung. Wir können die Frage studieren, uns überlegen und'' dann zu derselben Stellung nehmen. Im gegenwärtigen Momente befinden wir uns in der schwierigen Lage, dass wir weder diesen Gesetzentwurf, noch diese Weisung zur Hand haben. Wir sehen, dass sogar diejenige Behörde, die in erster Linie zu dieser schwierigen Lage Stellung nehmen sollte, sich auch nicht im klaren ist. Wir hörten von Herrn Dr. Kokesch, dass nur das Programm im allgemeinen, die Details dieses Programms aber sogar dem Ausschuss nicht bekannt sind. Wie soll es mir — um mich schweizerisch auszudrücken — als einfachem Referendumbürger möglich sein, Stellung zu nehmen? Wir hörten aus der Mitte des Directoriurns die Meinung eines Mitgliedes, und dagegen hörten wir sofort, dass sie nicht die Meinung des Directoriurns ist. Wenn der hohe Regierungsrath oder Bundesrath selbst nicht im klaren ist, wie sollen wir ganz gewöhnliche Referendumbürger Stellung nehmen? Ich hätte daher gewünscht, dass über diese Frage volle Klarheit wenigstens in den leitenden Kreisen herrsehen möchte. Dies ist nicht der Fall. Denn wir wissen nichts, wir sprechen am allerwenigstens uns über diese Frage aus. Ich schliesse mich Herrn Mozkin an. obwohl weder ich persönlich, noch unsere Fraction mit Herrn Mozkin uns in Verbindung gesetzt haben. Wenn wir nichts wissen, so ist es am besten, auch nichts zu thun. Ich komme nun zum zweiten Fall und spreche im Namen sämmtlieber Delegierten der Schweiz, im Namen des gesammten Landeseomites der Schweiz. Zur Aufklärung will ich sagen, dass das schweizerische Landescomite zusammengesetzt ist aus fünf Kaufleuten, einem Juristen, drei Aerzten, einem Beamten und einem Techniker. Sie sehen also: keine einseitigen Elemente. Es sind davon zwei eingebürgerte Schweizer und ein Deutscher. Diese Personen kamen zu demselben Entschlüsse wie Herr Mozkin, obwohl sie mit ihm sich nicht in Verbindung gesetzt haben. Ich verweise auf das Protokoll des III. Zionistencongresses und zwar auf die Eröffnungsrede unseres verehrten Herrn Präsidenten. Dort heisst es: Welcher Art soll nun dieses Ergebnis sein? Sagen wir mit einem Wort: Ein Charter! Unsere Bemühungen sind darauf gerichtet, einen Charter von der türkischen Regierung zu erlangen, einen Charter unter der Souveränität br. Majestät des Sultans. Erst wenn wir im Besitze dieses Charters sind, welcher