Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 93 (sequence 93)
- Language
- German, English, Hebrew
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- Minsk 1× ep/1000754
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öS Präsident Dr. Hcrzl: Ich habe nichts gehört, sonst hätte ich den Ordnungsruf ertheilt. (Herr Machlis: Es ist nicht wahr! — Hufe: in welcher Stadt ist das geschehen? Herr Mozkin: In "Minsk). Ich glaube, dass in diesem Falle diese Arbeitervereine nicht nur in ihrem eigenen Sinne, sondern im Sinne grosser jüdischer Massen gesprochen haben. Sie haben einfach nicht den Gesichtspunkt in Betracht ziehen wollen, dass man dadurch eine Agitation treiben soll. Es ist ja nicht zu leugnen, dass die Firma der Jüdischen Colonialbank in Russland eine Zugkraft hat. Es geht aber doch nicht, dass wir einfach eine Firma dort haben könnten, wir müssen doch Filialen haben und für diese Filialen Gelder hergeben. Das dürfen wir in keinem Falle thun. Wenn eine derartige Verwendung der Gelder sich auf Russland allein beschränken würde, so wäre das eine dem nationalen Gedanken nicht vollkommen entsprechende That; denn die Bank ist, wenn sie auch grösstenteils von russischen Zionisten gegründet wurde, doch auch von anderen auf der ganzen Welt gegründet worden und hat rein zionistischen Zwecken zu dienen. Will sich die Bank Sympathien erwerben und bei dem von mir aufgestellten Grundsätze verharren, dass sie zunächst nichts unternehmen soll, bis sie gewachsen ist, so soll sie zunächst Folgendes thun — und das wäre nicht nur für die russischen Juden bestimmt. Sie soll den Plan verwirklichen, der seit Jahren in allen Vereinen ventiliert, von allen Zionisten anerkannt wird, aber bisher leider noch nicht verwirklicht werden konnte, nämlich eine Expedition von Fachleuten nach Palästina auszurüsten, um mit dem nöthigen Material zu kommen, welches zur Kenntnis des Landes und zur Propaganda der zionistischen Idee beitragen kann. Es ist ja nicht nothwendig, dass die Bank hiezu von vornherein sämmtliche Mittel gewähren soll, aber sie kann sich daran betheiligen. Sie kann gar nicht anders verfahren; denn wenn sie später den Wunsch hat, dort etwas zu thun, so muss sie doch das Material hiezu vorbereiten. Der zweite Schritt, den Sie thun könnten, wäre der, an der grossen Action sich zu betheiligen, welche einfach eine Ehrenpflicht ist, nämlich die vorhandenen jüdischen Arbeiter in Palästina zu erhalten. Dagegen aber soll man von Einzelthätigkeiten in anderen Ländern ganz und gar absehen. Weiters habe ich im Auftrag von 31 Delegierten folgenden Antrag zu verlesen: „Die unterzeichneten Delegierten ersuchen den Congress, folgende Beschlüsse betr. der Bankstatuten zu fassen: a) Jeder Actionär soll nur im Besitze einer Stimme sein, unabhängig von der von ihm besessenen Actienzahl. b) Ohne Rücksicht auf die Anzahl der von ihm besessenen Actien soll jeder Actionär Director werden können. c) Die Gründer-Actien sollen im ausschliesslichen Besitze des gesammten A.-C. sein und statutarisch an niemand verschenkt werden können. Die Bank ist im Xamen des jüdischen Volkes gegründet worden. Die 137.000 Actionäre sind 137.000 Personen, und das kennzeichnet den Grundsatz der Bank. Sie haben daher auch das Recht, zu verlangen, dass jeder von ihnen die gleichen Rechte habe, dass nicht ein Actionär hinter den anderen zurückgesetzt werden kann. Nach den Statuten aber ist ein Actionär, der eine grössere