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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 83

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 83 (sequence 83)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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man vom A.-C. positive Vorschläge erhalten. Der Vorsehlag Montefiores hat uns nichts in dieser Beziehung gebracht. Deshalb wünscht Herr Kosenthai, dass vom A.-C. concrete Vorschläge gemacht werden, und erst dann könne man zur Diseussion über die Bankfrage schreiten. Del. Dr. Bryk: Ich schliesse mich der Anschauung des geehrten Vorredners an und zwar aus juristischen Gründen. Die ganze Debatte dürfte überflüssig sein. Ich frage: Sind wir legitimiert, einen Antrag zu stellen, welcher auf die Bank Bezug hat? Das geht nur die Aetionäre an. Es fehlt uns auch die passive Legitimation. Das Vermögen ist ein Zweck vermögen. Es kann seinem Zwecke nicht entfremdet werden. Ich stelle daher den Antrag auf Uebergam: zur Tagesordnung über alle gestellten Anträge und begründe dies damit, dass wir weder activ noch passiv legitimiert sind, darüber zu verhandeln, was wilder Bank zu empfehlen haben. Wir stehen zwar mit der Bank in Verbindung, da der Congress die Anregung gegeben hat und das engere A.-C. quasi den Aufsichtsrath bildet. Wir können uns daher nur darauf beschränken., ab und zu Anfragen zu stellen und darauf, was uns der Aufsichtsrath mitzutheilen hat. Aber Vorschläge in Verwaltungsangelegenheiten zu machen, steht uns nicht zu. Das geht nur den Verwaltungrath an. Tch beantrage also, wie gesagt, den Uebergang zur Tagesordnung über alle Anträge, welche Bezug haben auf die Verwaltung der Bank. Präsident Dr. Herzl: Wir haben zunächst einen Antrag des Dr. Bryk, welcher dahin geht, über alle Anträge zur Tagesordnung überzugehen. Das ist jedenfalls der weitgehendste Autrag. Nim erlauben Sie mir, einen Vorschlag zu machen und damit zugleich eine Aufklärung zu verbinden. Vielleicht zuerst die Aufklärung: Man hat gefragt, welches Beferat das A.-C. oder der Aufsichtsrath über die Colonialbank vorlegt. Diese Auskunft i-1 in zwei Worten gegeben. Wir haben darauf zu achten, dass die Bank im Sinne der Statuten und für die Zwecke der Statuten erhalten und verwaltet werde. In dieser Beziehung liegt nichts Neues vor. Etwas Neues wäre es, wenn wir sagen wollten: Wir wollen die Bank für andere Zwecke verwenden. Das wollen wir aber nicht. Sie soll nach Thunlichkeit für das dienen, wozu sie geschatVeu wurde. Die Anregung, die ich geben will, ist folgende: Die eingezeichneten Redner sind vielleicht mit Anregungen oder Interpellationen in der Tasche da. Ich würde darum vorschlagen, dass wir zwei Gruppen machen: diejenigen, die interpellieren wollen und diejenigen, die Anregungen zu geben wünschen. Ich glaube, wir sollten diejenigen zuerst hören, welche interpellieren wollen, weil sie dem Aufsichtsrathe Gelegenheit geben, Auskunft zu ertheüen. Eine Interpellation führt vielleicht zur nächsten, und so können wir diejenigen Punkte, über welche Auskunft gewünscht wird, erledigen. Wenn die Interpellationen vorgelegt sind, gelten wir dann zu den Anregungen über. Dies scheint mir vernunftgemüss. Wenn Sie aber weiter zur Geschäftsordnung sprechen wollen, dann werden wir nicht zur Sache selbst kommen. Ich möchte nun die Herren, die zur Geschäftsordnung gemeldet sind, bitten, mir zu sagen, wozu Sie sprechen wollen. Haben die Herren, die zur Geschäftsordnung gemeldet sind, alle das-

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