Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1900-01-01 · 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900 · p. Seite 292

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
Date
1900-01-01
Page
Seite 292 (sequence 292)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
99% known words query
IRI
…/3476254-3476262--1364-3477500
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

_ <2U'2 - - hebräischen, russischen, englischen und französischen Sprache zu bedienen, doch werden solche Ausführungen durch die Schriftführer nicht wörtlich, sondern nur auszugsweise verdolmetscht. Kein Redner darf sprechen, ohne vorher das Wort vom Präsidenten erhalten zu haben. Will der Präsident sicli als Redner an der Debatte betheiligen, so muss er den Vorsitz abtreten. Die Redner sprechen von der Tribüne aus. § 29. Die Redner werden in der Reihenfolge der Anmeldungen angehört. Jedem Redner steht es frei, sobald er zum Worte gelangt ist, seine Stelle in der Reihenfolge der Anmeldungen mit der eines später angemeldeten Redners zu vertauschen oder einem anderen Delegierten sein Rocht abzutreten. Kein Delegierter darf mehr als zweimal zu demselben Gegenstande sprechen. Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Worr. § 3U. Sofortige Zulassung-zum Worte können nur diejenigen Delegierten verlangen, welche zur Geschäftsordnung sprechen wollen. Persönliche Bemerkungen sind erst nach Schluss der Debatte oder im Falle der Vertagung derselben am Schlüsse der Sitzung gestattet. § 31. Abschweifungen von der Sache ziehen den Ruf des Präsidenten „Zur Sache" nach sich. Nach zweimaligem Rufe „Zur Sache" kann der Präsident dem Redner das Wort entziehen. § 32. Sollte ein Delegierter in seiner Rede den Anstand oder die Sitte verletzen, so kann der Präsident die Rede unterbrechen oder ihm auch völlig das Wort entziehen. § 33. Unmittelbar vor der Abstimmung ist die Frage zu verlesen und erforderlichenfalls durch die Schriftführer zu verdolmetschen. In der Regel werden die abgeänderten Anträge vor dem Hauptantrage, und zwar die weitergehenden vor den übrigen zur Abstimmung gebracht. Fs steht aber dem Präsidenten frei, insofern er dies zur Vereinfachung und Klarstellung der Abstimmung für zweckmässig erachtet, vorerst eine principielle Frage zur Beschlussfassung zu bringen. § 34. Nach geschlossener Berathung verkündet der Präsident, in welcher Reihenfolge er die Fragen zur Abstimmung zu bringen gesonnen sei; eine Debatte über diese Anordnung ist unzulässig. Jeder Delegierte hat das Recht, mehrere Mandate zu übernehmen, verfügt jedoch nur über eine Stimme im Congresse. § 35. Das Stimmrecht ist von allen Delegierten persönlich auszuüben: keinem in der Sitzung anwesenden Delegierten ist gestattet, sich der Abstimmung zu enthalten. Die Abstimmung findet durch Aufstehen und Sitzenbleiben statt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.