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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1900-01-01 · 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900 · p. Seite 293

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
Date
1900-01-01
Page
Seite 293 (sequence 293)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476262--1365-3477501
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Ist das Ergebnis nach der Ansieht des Präsidenten zweifelhaft, so findet die geheime Abstimmung mittelst Stimmzettel statt. Letztere tritt auch regelmässig bei Wahlen ein. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. in allen Fällen kann die Beschlußfassung ohne weitere Förmlichkeit mittelst Acclamation erfolgen. § 30. Der jeweilige Vorsitzende stimmt, mit Ausnahme von "Wahlen, niemals mit. § 37. Jede Wahl, mit Ausnahme der des Präsidenten, wird mit relativer Stimmenmehrheit entschieden. Die Wahl de« Präsidenten erfolgt mit absoluter Majorität. Bei Resultatlosigkeit der Wahl in Ansehung des einen oder anderen Amtes entscheidet zwischen je zwei Candidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen, respective zwischen denjenigen (Kandidaten, welche sämmtlich die gleiche höchste Stimmenanzahl erzielten, das durch die Hand des jeweiligen Vorsitzenden gezogene Los. VI. Geschäftsvorschriften über die Ausschusssitzungen. § 38. Insoferne diese Geschäftsordnung keine Vorschriften über die Mitgliederzahl eines Ausschussesenthält, bestimmt der Congress dieselbe von Fall zu Fall. § 39. Den gewählten Ausschüssen steht es frei, aus der ganzen Versammlung solche Delegierte, denen sie besondere Kenntnis des Gegenstandes zutrauen, zur Theilnahme an den Sitzungen mit berathender Stimme beizuziehen. Die Mitglieder des Actions-Goniites haben das Recht, den Sitzungen aller Ausschüsse mit berathender Stimme beizuwohnen. § 40. Leber die Sitzungen der Ausschüsse werden Protokolle geführt, welche — nach erfolgter Genehmigung durch den Ausschuss — dem Präsidenten übergeben werden. Dieselben enthalten alle im Verlaufe der Sitzung gestellten Anträge und gelassteil Beschlüsse. § 41. Jeder Beschluss der Ausschüsse wird mit absoluter Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorsitzende einer Ausschusssitzung hat sein Stimmrecht nur bei Gleichheit der Stimmen auszuüben. Der Ausschuss wählt einen Berichterstatter, der das Ergebnis der Berathung in einem Berichte zusammenfasst und die Beschlüsse der Mehrheit des Ausschusses in der Plenarsitzung zu vertreten hat.

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