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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1900-01-01 · 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900 · p. Seite 289

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
Date
1900-01-01
Page
Seite 289 (sequence 289)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— 289 — mit mindestens 20 Unterschriften versehen, zu übergeben. Formelle und die Geschäftsordnung betreffende Interpellationen an den Präsidenten des Gongresses bedürfen dieser Unterstützung nicht. Petitionen. § 15. Petitionen und andere an den Congress gerichtete Eingaben müssen von einem Delegierten überreicht oder vertreten werden. IV. Behandlung des Rechenschaftsberichtes, der Referate, Anträge und Petitionen. B e h a n d 1 u n g d er Antrag e. £ 16. Das Acticns-Comite erstattet den Bechenschafisbericht. Zur Prüfung der Finanzgebarung wählt der Congress einen neungliedrigen Ausschuss. Behandlung d e r Anträge und s p e c i e 11 eines beantragten E ntwu r f e s. £ 17. a) Vor Eröffnung der Debatte über einen Antrag erhält der Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages. Umfasst der gestellte Antrag einen detaillierten Entwurf zur Abänderung oder Schaffung einer Anstalt, Einrichtung oder Vorkehrung, so hat der Congress zuvörderst zu besehliessen, ob der Entwurf in sofortige Berathung zu ziehen oder ob derselbe einem bereits gewählten oder zu wählenden Ausschusse zuzuweisen sei. b) Der Congress kann auch beschliessen: 1. dass der beantragte Entwurf en bloc .angenommen, dass sofort die Specialdebatte eröffnet, o. dass die Verhandlung vertagt,' 4. dass der Uebergang zur Tagesordnung ausgesprochen weide. c) Im Falle der Zuweisung des beantragten Entwurfes an einen zu wählenden Ausschuss hat die Wahl desselben unverzüglich stattzufinden. Der Präsident bestimmt, wann der Ausschuss den ihm übertragenen Bericht zu erstatten habe. d) Arn Schlüsse der (ieneraldebatte ist der Antrag auf Annahme des Entwurfes en bloc oder auf Vertagung der Verhandlung oder auf Zuweisung an einen Ausschuss oder auf Uebergang zur Tagesordnung zulässig; wird ein solcher Antrag nicht gestellt oder abgelehnt, so tritt der Congress sofort in die Specialdebatte ein. e) Der Präsident bestimmt, welche Theile des Entwurfes bei der Specialdebatte für sich oder vereint zur Berathung oder zur Beschlussfassung kommen sollen. f) Abänderungs- und Zusatzanträge können von jedem Delegierten zu jedem einzelnen Theile, sobald die Debatte über diesen eröffnet ist, gestellt werden. 19

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