Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 288 (sequence 288)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 288 — sicli Meldenden in die Rednerliste ein, sie halten diese Vormerkungen, sowie die Reihenfolge der gestellten Anträge in Evidenz, sie verdolmetschen erforderlichenfalls Ansprachen, Anträge, Petitionen, sie veranlassen nach Weisung des Präsidenten, die infolge der gefassten Beschlüsse nothwendigen Ausfertigungen. 0 r d n e r. § \). Der Congress wählt 21 Ordner, welche aus ihrer Mitte einen Ohmann wählen. Ihre Obliegenheit besteht darin, den Präsidenten des Kongresses bei der Handhabung der Geschäftsordnung zu unterstützen. Sie haben insbesondere unter Mitwirkung des ihnen zu diesem Zwecke beigegebeneu Personals den Anordnungen des Präsidenten Geltung zu verschaffen, für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaale zu sorgen, Störungen auf der Gaiierie hintanzuhalten und zu unterdrücken und über die für den Congress reservierten Räume die Aufsicht zu führen, sowie den Verkehr mit den Vertretern der Presse zu regeln. iL Allgemeine Pflichten und Rechte der Delegierten, § 10. Die Delegierten haben Sitz und Stimme im Congresse. HL Gegenstände der Verhandlung. § 11. Gegenstände der Verhandlung des Gongresses sind: 1. Rechenschaftsbericht und Referate des Actions- Gomites. 2. Anträge der Delegierten. 3. Interpellationen. 4. Petitionen. Referate des A c t i o n s - C o m i t e s. § 12. Die Reihenfolge der vom Actions-Comite zu erstattenden Referate bestimmt der Präsident nach seinem Ermessen. Anträge der Delegierten. $ 13. Jeder Delegierte ist berechtigt, Anträge zu stellen. Die im § 19 vorgesehenen Anträge sind 14 Tage vor Eröffnung des Gongresses dem Gongress-Bureau schriftlich zuzustellen. Während des Congresses eingebrachte Anträge müssen, um zur Verlesung zu gelangen, von mindestens 20 Delegierten unterstützt werden, lieber den Zeitpunkt ihrer Verhandlung entscheidet der Congress mit absoluter Majorität. Interpellationen. § 14. Jedem Delegierten steht das Recht zu, an den Präsidenten des Congresses, sowie an das Actions-Comite Interpellationen zu richten. Interpellationen, welche ein Delegierter an das Actions-Comite richten will, sind dem Präsidenten schriftlich und