Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 269 (sequence 269)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 269 — Ich möchte fragen, ob die Coirimission nicht Zeit gehabt hat, die Statuten, welche im vorigen Jahre so oft hier besprochen wurden und lebhafte Aufregung hier hervorgerufen haben, ganz durchzunehmen. Damals hat die Versammlung hauptsächlich zwei Statutenänderungen verlangt; eine wurde vorgenommen, eine andere wurde auf ein Jahr verschoben. Ref. Dr. Rosenbaum : Ich muss in dieser Richtung folgende Aufklärung geben: Es hiess, dass diese Paragraphe geändert werden sollen. Jeder Antrag, welcher dem Actions-Comite' gegeben wird, enthält eine Bedingung: Wenn es möglich ist. Wir hatten Mittheilungen von unseren Advoeaten, wir haben eine grosse Correspondenz durchgeführt, wonach das mit ungeheuren Schwierigkeiten verbunden wäre und mit dem Risico. dass das Gericht uns alles verweigern könnte. Unter diesen Uniständen habe icn mii erlaubt, mich an das Actions-ComiUi zu wenden mit. der Bitte, die Sache zu verschieben: Das Actions-Comite hat dies verweigert. Ich habe mich hierauf an das grosse Comite gewendet, indem ich bemerkte, dass der Termin nicht so wichtig ist. Das grosse Actions-Comite hat es mir verweigert. Ich halse verlangt, man sollte die Vereine befragen. Man hat es verweigert. Aber trotz allem hat der englische Advocat es nicht iür möglich gefunden, solange die Bank nicht wenigstens actionsfähig ist. Unter solchen Verhältnissen, da also keine Möglichkeit vorhanden ist, können wir auch keinen Vorwurf erheben. Vors. Dr. Herz!: Ich freue mich ausserordentlich, dass Herr Rechtsanwalt R o s en b a u m constatiert hat, mit welcher Genauigkeit wir Ihrem Auttrage nachzukommen bestrebt waren. Del. Motzkin : Ich glaube. Herr Dr. R o s e n b a u in hat den Congress missverstanden. Der Congress hat im Vorjahre keine stricte Forderung gestellt, sondern hat es diesem Congresse überlassen, in Bezug auf diese wichtige Frage einen Beschluss zu fassen. Wann und wie er durchgeführt werden soll, das ist eigentlich nicht von Wichtigkeit. Denn, meine Herren, es ist eine bekannte Sache, dass, wenn einmal der Beschluss des Congresses bestehen würde, dass keine lebenslänglichen Gründer-Actien existieren, auch der Aufsichtsrath keine solchen vergeben würde. Ob das im Statute so stehen wird oder anders, ist nur eine Formalität, Die Hauptsache ist, dass wir die, Sache einmal principiell endgiltig zur Entscheidung bringen, und dazu, glaube ich, ist sie reif genug. Ich weiss nicht, was wir da Neues erfahren können. Vors. Dr. Herzl: Es freut mich sehr, dass Herr Motzkin betont hat. dass, wenn der Congress einmal einen Beschluss gefasst hat, die Durchführung nicht von besonderer Wichtigkeit is . * Herr Motzkin ist im Irrthum. Der Congress hat im vorigen Jahre beschlossen, dass dieser Punkt geändert werden soll. Das Actions-Comite hat damit schon rechnen müssen. Nicht dieser Congress hätte nun die Sache zu beschliessen, sondern im Gegentheil, der vorige Congress hat bereits beschlossen, und bis zum gegenwärtigen Congresse hätte die Aenderung bereits durchgeführt sein sollen, wenn es überhaupt möglich wäre. Es steht also fest, dass von Seite des Actions-Comites in dieser Beziehung mehr gethan worden ist, als meiner Ansicht nach hätte gethan werden sollen. Del. Motzkin: Ich bin vollständig zufrieden, wenn der Congress also einen Beschuss bereits gefasst hat, und wenn wir das hier gewissermassen constatieren. Mir war es nicht bewusst, dass der Congress ein für allemal in «iKsem Sinne einen Beschluss gefasst hat. Es wird uns aber von oben erklärt, dass der Congress beschlossen habe, dass keine lebenslänglichen Gründer-Actien existieren. ' Vors. Dr. Herzl: Ach nein!