Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 270 (sequence 270)
- Language
- German, English, Hebrew
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270 — Del. Motzkin : Ich frage nur Folgendes: Im Vorjahre wurde ein principieller Beschluss in dieser Beziehung gefasst. Es wurde dieser principielle Beschluss auf ein Jahr verschoben. Dieser Beschluss kann nun in diesem Jahre gefasst werden. Wie er durchgeführt wird, das ist oin^ Frage der Advocaten und jener Herren, die sich damit befassen werden. Aber der Beschluss muss in diesem Jahre gefasst werden. Del. Dr. Rosenbaum : Insoferne hat Herr M o t z k i n Rocht, als <auch dieser Vorschlag der Commission übergeben wurde. Nun ist aber gerade das Umgekehrte eingetreten. Es wurde der Beschluss gefasst, dass so lange die Commission ihre Arbeit nicht beendet haben würde, so lange der Congress darüber keinen Beschluss gefasst habe, keine neue Gründer-Actien ausgegeben würden. Nun hat die Commission auch diesbezüglich ihre Arbeiten beendet und sich ebenfalls gegen die Vertheilung lebenslänglicher Gründer-Actien ausgesprochen. Es handelt sich also jetzt bloss darum, dass die Sache so oder so durchgeführt werde. Wenn der Congress noch einmal seinen Wunsch äussert, so kann dies wiederum nur in Form einer Resolution geschehen. Gerade principielle Fragen, welche von keiner praktischen Bedeutung für den Moment sind, sollten allesamint verschoben werden. Ueber die Dinge, welche weniger principieller Natur sind, muss entschieden werden. Wenn für Herrn M o t z k i n dieser Punkt so wichtig ist, so gibt es andere Punkte, die meiner Ansicht nach noch viel wichtiger sind. Zum Beispiel die Frage, auf welche Weise die Actie übertragen werden kann, die Art und Weise der General-Versammlung und ähnliche Dinge. Ich sage, das Interesse der Bank wird absolut nicht leiden, wenn die Sache noch auf ein Jahr verschoben? wird. Ich kann übrigens mittheilen, dass wir auch in Bezug auf diesen Punkt mit dem Advocaten zu verhandeln haben. Wir sind mit ihm noch nicht einig. Es wäre also nicht gut, wenn wir durch den Wunsch, unsere principiellen Ansichten so schnell als möglich verwirklicht zu sehen, uns dazu verleiten Hessen, einen Beschluss zu fassen, den wir dann eventuell noch einmal ändern müssten. Vors. Dr. Herz!: Haben Herr Motzkin einen bestimmten Antrag zu stellen V Del. Motzkin: Ich stelle den Antrag, dass wir eine Resolution fassen, dass wir gegen das Vorhandensein von lebenlänglichen < iründer- Actien in den Statuten der Bank sind. Vors. Dr. Herzl: Ich bitte, mir diesen Antrag schriftlich zu überreichen. Del. Rosenthal: Ich muss sagen, dass eine solche Resolution für die Bank unmöglich bindend sein kann. Denn Gründer-Actien, die jemand bekommen hat, hat er ja für Lebenszeit bekommen; für diejenigen ist also der Beschluss höchstens moralisch bindend. Das Actions-Comite ist keine juristische Person, die einen solchen Beschluss fassen kann. Del. Dr. Kokesch: Ich möchte den Antrag des Herrn Dr. Motzkin anders formulieren. Er ist vielleicht nicht deutlich genug, wenn er sagt, man solle niemandem lebenslängliche Gründer-Shares geben. Nach unseren jetzigen Bankstatuten ist Inhaber der Gründer-Shares der Aufsichtsrath und nach den Statuten steht ihm freilich das Recht zu, 20 dieser Gründer-Shares zu vergeben. Vielleicht wäre es angezeigter, wenn die Resolution dahin lautete: „Der Congress wolle beschliessen, 4ass ausser dem Aufsichtsrath niemand Gründer-Shares erhalten solle.* Vors. Dr. Herzl: Begnügen Sie sich mit dieser Formulierung? Del. Motzkin: Dass ausser dem Aufsichrath niemand anderer -Gründer-Shares bekommen solle bis zur nächsten Statutenänderung.