Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 268 (sequence 268)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
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- 2«8 — Damit wir überhaupt arbeiten können, ist eine Aenderung dieses Paragraphes nothwendig. Ferner ist auch ein anderer Paragraph zu andern, welcher sich auf die Hechle der Inhaberactien bezieht. Die Praxis hat gezeigt, dass es äusserst nothwendig ist, die Circulation der Actien in der Form von Inhaberactien durchzuführen. Wir haben gesehen, dass das für :iie Bank vom grossem Xulzen wäre. Die Commission, welche vom Congress bestellt wurde, hat anerkannt, dass es sehr wichtig ist, dass die Inhaber in der Generalversammlung Rechte haben und dies kann nicht verschoben werden, damit wir den Besitzern der Inhaberactien jetzt schon das gleiche Recht gewähren. Auch der Aufsichtsrath ist damit einverstanden. Noch eine technische Aenderung ist nothwendig, die ebenfalls nicht prinzipieller Natur ist, die aber, weil sie nicht principiell, sondern technisch nothwendig ist, schon jetzt vorzunehmen wäre. In unseren Statuten ist nämlich eine Bestimmung enthalten, nach welcher der Aüfsichtsrath nicht selbst einen Brief von der Bank bekommen kann. Er kann nur durch den Gouverneur mit. der Bank verkehren. Dies hat grosse Störungen hervorgerufen, und darin liegt auch der Grund, dass der Aüfsichtsrath nicht immer die richtigen Massregeln trollen kann. I Her ist also nothwendig, das> der Aufsichtsrath direct mit der Bank correspondiert. Voriges Jahr haben wir mit grossem Eifer über die Statutenänderungen berathen. Andererseits muss man solche Aenderungen sehr behutsam vornehmen. Sie werden es uns daher nicht übel nehmen, wenn wir empfehlen, über diese Frage erst im nächsten Congress zu besehliessen. Dann werden wir Ihnen einen viel ausführlicheren Bericht vorlegen als es heuer möglich war. Präs. Dr. Herzl: Die Commission, welche mit der Statuten-Revisionarbeit betraut war. beantragt, dass jetzt mit Ausnahme der drei Paragraphe, die Dr. Ii o s e n b a u m bezeichnet hat. der Congress die Statutenänderung auf ein Jahr verschieben möge. Da die Herren in sehr eingehender Weise gearbeitet haben und Mandatare des Congresses sind, so glaube ich, wird der Congress sich hiermit einverstanden erklären. (Zustimmung.) Del. Dr. Elias: Auch ich habe einen Antrag gestellt! Präs. Dr. Herzl: Was Ihren Antrag bezüglich der durch fünf Jahre nicht behobenen Dividenden betrifft, so glaube ich, ist er richtiger in der Generalversammlung vorzubringen, weil wir hier keine vermögensrechtlichen Verfügungen treffen können. Hier kann nur eine Auftragertheilung an den Aufsichtsrath erfolgen. Del. Dr. Elias: Ich möchte die Anfrage stellen, ob rücksichtlich meines Antrages, soferne er angenommen ist. ein Auftrag an den Aüfsichtsrath ertheilt wird. Pias. Dr. Herzl: Ich werde eben aufgeklärt, da=s dieser Antrag mit dem Antrage der Revisions-Commission im Zusammenhange steht. Ich glaube, dass wir uns mit diesen Details nicht aufhalten sollen. Del. Motzkin: Ist noch keine Aenderung in Bezug auf die Gründer- Actien in diesem Jahre vorgenommen worden? (Rufe: Nein!)