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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1900-01-01 · 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900 · p. Seite 255

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
Date
1900-01-01
Page
Seite 255 (sequence 255)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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specifischjüdischesUnglückzu erblicken. Ein dem Auswanderungsrecht entsprechendes subjectives Einwanderungsrecht existiert selbstverständlich nicht, denn kein souveräner Staat kann einen Anspruch Fremder anerkennen, sich innerhalb seiner Landesgrenzen anzusiedeln und in seinen Verband einzutreten. Dieses Einwanderungsverbot steht jedenfalls gar nicht heutzutage als ein Unicum da. Die Vereinigten Staaten hatten im Jahre 188:2 die chinesische Einwanderung für zehn Jahre sistiert und das Verbot ist durch ein Gesetz von 1892 auf zehn Jahre erneuert. Die Einwanderung von c o n t r a c t m ä s s i g g e in i e t h et e n Arbeitern ist in demselben Staat seit 1885 nicht gestattet. Verschiedene englische Colonien, namentlich Victoria, Tasmanien, Queensland, Süd-Australien (1801) haben sich verschiedene Immigration Limitation Acts geben lassen. Auch ihr Mutterland, das uns jetzt Gastfreundschaft bietet, war nahe daran, sich gegen die Einwanderung gewisser Elemente durch einen Alien - Act schützen zu lassen. Allenfalls ist das Verbot der jüdischen Einwanderung in der Türkei von keinem allgemeinen Charakter, das heutzutage wenigstens gegenüber den Angehörigen der zur völkerrechtlichen Gemeinschaft gehörenden civilisierten Völker nicht mehr so leicht denkbar ist. Es wird kaum eine kühne Behauptung sein, wenn wir sagen, dass dieses Verbot nicht auf irgendwelche schlechte Erfahrungen, die die Türkei mit den jüdischen Ansiedlern gemacht habe, sondern einzig und allein auf die allgemeine Abneigung der massgebenden Kreise in Constantinopel gegen jede fremde Einwanderung und namentlich gegen das Eindringen europäischer Elemente zurückzuführen ist. Dass das Einwanderungsverbot gerade gegen die Juden gerichtet ist, bedarf ja keiner Erklärung, zumal gerade die griechische und armenische Presse die jüdische Einwanderung als ein politisches Gespenst hingestellt hat. Es wäre ja müssig, zu wiederholen, mit welchen Intentionen wir nach Palästina auswandern möchten. Durch friedlichen Wegzug derjenigen, die das mächtige nationale Band nicht lösen können, wird sich dieses weltculturelle und epochemachende Ereignis vollziehen. Für uns sind allein national - ökonomische Gesichtspunkte massgebend. Ist für kein Volk die Golonisations- Thätigkeit in Palästina von so eingreifender Wichtigkeit, wie für die Juden, so ist durch Thatsachen die Behauptung erhärtet, dass wir keiner europäischen Nation an innerer Culturentwicklung nachstehen, und dass wir eine gleichmässig extensive Gulturfähigkeit besitzen. Insofern wir sie auf dem colonialen Gebiete erprobt haben, haben wir Beweise ihrer Kraft abgelegt. Die erste grosse Collectiv-Einwanderung, die die Weltgeschichte kennt, von

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