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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1900-01-01 · 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900 · p. Seite 254

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
Date
1900-01-01
Page
Seite 254 (sequence 254)
Language
German, English, Hebrew
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— t>:>i — Die Staaten kamen natürlich diesem Wunsche nach. Aber die neuen Charters gewähren meistenteils keine Monopole. Die privilegierten Gesellschaften haben das exclusive Recht, Concessionen im Bereiche des in Besitz genommenen Territoriums zu erlheilen, dürfen aber nicht mehr Hoheitsrechte ausüben und unterstehen der Oberaufsicht des entsprechenden Staates. In England übt die Krone dieses Recht durch einen der Staatssecretäre aus und ohne seine Genehmigung ist kein Vertrag weder mit den einheimischen Häuptlingen, noch mit irgend welchem einem anderen Machthaber rechtskräftig. In den deutschen und französischen Chartered Companies ruht sogar die ganze Administration in den Händen der Regierungsbeamten. Fassen wir den Unterschied zwischen den alten und neuen Charters kurz zusammen, so werden wir ihn wohl darin erblicken müssen, dass in den letztere^ das politische Moment mehr und mehr vor dem ökonomischen zurücktrete, und dass die politische Gewalt mehr und mehr in den Händen der die Charters ertheilenden Regierungen sich concentriert. Wie ist es demgegenüber mit dem Charter unseres Trust bestellt? Der $ 4 des Abschnittes III des Memorandums gibt darauf Antwort: w Von Staaten oder anderen Autoritäten an jedem beliebigen Orte der Welt alle wie immer gearteten Concessionen, Bewilligungen, Decrete, Rechte, Ermächtigungen und Privilegien zu erwerben, die dem Rathe geeignet scheinen mögen, die Zwecke der Gesellschaft zu fördern und selbe zu betreiben, zu entwickeln, durchzuführen, auszuüben und auszunützen". Der Grundunterschied besteht also darin, dass unser Trust sich den Charter nicht von demjenigen Staat, wo er gegründet ist, sich ertheilen lassen will, sondern von demjenigen, wo e r irgendwelche Concessionen, Rechte, Ermächtigungen und Privilegien ausüben wird. Das ist ein grosser und wichtiger Unterschied, den sich alle immer gegenwärtig halten mögen. An diesen reiht sich ein anderer, der darin besteht, dass in unserem Charter das nationale Moment mehr i a d e n V o r d e r g r u n d als in den heutigen Chartered Companies es der Fall ist, tritt. Es handelt sich doch um eine jüdisch-coloniale Volkswirtschaft. (Zustimmung.) Daran liegt die Hauptschwierigkeit, mit der wir viel zu rechnen haben. Ist sie aber zu überwinden? Es unterliegt jetzt mehr gar keinem Zweifel, dass die Augen unseres Trusts auf den Orient gerichtet sind. Ist ja schon im Memorandum des Trusts als Zweck seiner Errichtung die Sicherung eines gesetzlich geschützten Heimes in Palästina angegeben. Aber gerade in der Türkei existiert ja bekanntlich seit einigen Jahren ein jüdisches Einwanderungsverbot. An und für sich ist daran nichts Ausserordentliches, auch kein

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