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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 249

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 249 (sequence 249)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— 249 — Schekel mindestens 3 Monate vor Beginn des Gongresses entrichtet. Die Wahlen müssen 6 Wochen vor Beginn des Congresses beendet sein. Nur bei Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Gongresse eine Ersatzwahl zulässig. In den letzten 6 Wochen gegründete Ortsgruppen wählen nach Analogie der Ersatzwahlen, sofern sie von der Landesorganisation anerkannt sind. 6. Das active Wahlrecht kann jeder nur in der Ortsgruppe, der er angehört, ausüben, das active mit dem 18., das passive mit dem 24. Lebensjahre. 7. Jede zionistische Ortsgruppe wählt einen Delegierten für. den Gongress. Uebersteigt die Zahl der Mitglieder einer Ortsgruppe hundert, so hat sie für jedes angefangene Hundert das Recht zu einem weiteren Delegierten. 8. Die Wahl der Delegierten für den Zionisten-Gongress ist eine directe und geheime. 9. Der Wahlmodus bleibt den Landesorganisationen überlassen. Gruppen unter 50 und einzelne Schekelzahler sind von der Landesorganisation zu Wahlbezirken von 100 zu vereinigen. 10. Jeder Delegierte hat das Recht, mehrere Mandate zu übernehmen, verfügt am Congresse jedoch nur über eine Stimme. 11. Die Delegierten-Mandate sind nicht übertragbar. IV. A.-C. 1. Das Executivorgan des Gongresses ist das von demselben für die Zeit bis zum nächsten Gongresse gewählte und nur ihm verantwortliche A.-C., welches aus 5 in derselben Stadt domizilierenden Mitgliedern (engeres A.-C.) und einer der Grösse und Bedeutung der einzelnen Localorganisationen entsprechenden und vom jeweiligen Gongresse festzusetzenden Anzahl von auswärtigen Mitgliedern (grosses A.-C) besteht. :2. Das engere A.-C. leitet selbständig die Geschäfte der zionistischen Bewegung, ist jedoch verpflichtet, zur Berathung wichtiger Angelegenheiten, mindestens aber einmal in jedem Jahre, das grosse A.-C. mit angemessener Anberaumungsfrist zu einer Tagung einzuberufen. V. Schekel. 1. Der Schekel ist die jährliche Beitragsleistung der Zionisten zur Deckung der laufenden Ausgaben für die zionistische Bewegung. 2. Jedes Mitglied einer Ortsgruppe zahlt jährlich einen Schekel von mindestens 1 Franc, 1 Mark, 1 Krone, 40 Kopeken, 25 Cents. 3. Die Einzahlung des Schekels geschieht durch den Vertrauensmann, welcher verpflichtet ist, die bei ihm einlaufenden Beträge dem betreffenden Kreisvorstande zu übermitteln.

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