Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 248 (sequence 248)
- Language
- German, English, Hebrew
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- 248 — Beilage C. Entwurf eines Organisations-Statuts. 1. Einleitung. 1. Die zionistische Organisation umfasst jene Juden, welche sich mit dem Programme des Zionisten-Gongresses einverstanden erklären und einer von den Landesorganisationen anerkannten zionistischen Organisation angehören. 2. Das Hauptorgan der zionistischen Organisation ist der Congress. 3. Das Executivorgan des Gongresses ist das A.-G. 4. Die Einkünfte der zionistischen Organisation bestehen aus den Schekeln, Spenden und Zuwendungen jeglicher Art. IL Gliederung. 1. Die der zionistischen Organisation zugehörigen Mitglieder bilden Ortsgruppen, deren jede mindestens 50 Mitglieder zählen muss. Jeder Ortsgruppe steht ein Vertrauensmann vor, welcher den Verkehr zwischen den Mitgliedern der Ortsgruppe und dem Kreisvorstande vermittelt. 2. Alle in einer geographisch umschriebenen Gegend befindlichen zionistischen Ortsgruppen, bilden einen zionistischen Kreis, mit einem Kreisvorstande an der Spitze. 3. Die Zusammenstellung der zionistischen Kreise und Ortsgruppen geschieht durch das A.-G., unter Berücksichtigung der Wünsche der bestehenden Landesorganisationen. III. Congress. 1. Der Zionisten-Gongress tagt an einem vom grossen A.-C. zu bestimmenden Orte. % Aufgaben des Congresses sind: a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des A.-C. b) Ausgestaltung des zionistischen Programmes. c) Feststellung des Programmes der nächsten Verwaltungsperiode. d) Wahl des A.-G. und sonstiger Körperschaften für die nächste Verwaltungsperiode. e) Entgegennahme von Petitionen und Anträgen. 3. Die Arbeiten des Gongresses werden nach einer von demselben vor Beginn der Verhandlungen zu genehmigenden G eschäftsordnung durchgeführt. 4 An den Verhandlungen des Gongresses können nur die von Schekelzahlern gewählten Delegierten theilnehmen. 5. Jedes Mitglied einer zionistischen Ortsgruppe hat das active und passive Wahlrecht für den Congress, wenn es seinen