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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 246

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 246 (sequence 246)
Language
German, English, Hebrew
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— 246 — 3. Die Zusammenstellung der zionistischen Kreise und Ortsgruppen geschieht durch das Actions-Comite. III. Congress. 1. Der Zionisten-Congress tagt an einem vom Actions-Comite zu bestimmenden Orte. 2. Aufgaben des Congresses sind: a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Actions- Comites. b) Ausgestaltung des zionistischen Programmes. cj Feststellung des Programmes der nächsten Verwaltungsperiode. d) Wahl des Actions-Comites und sonstiger Körperschaften für die nächste Verwaltungsperiode. e) Entgegennahme von Petitionen und Anträgen. 3. Die Arbeiten des Gongresses werden nach einer von demselben vor Beginn der Verhandlungen zu genehmigenden Geschäftsordnung durchgeführt. 4. An den Verhandlungen des Congresses können nur dievon Schekelzahlern gewählten Delegierten theilnehmen. 5. Jedes Mitglied einer zionistischen Ortsgruppe hat das active und passive Wahlrecht für den Congress, wenn es seinen Schekel mindestens 3 Monate vor Beginn des Congresses entrichtet. 6. Das active Wahlrecht kann jeder nur in seinem Domicile ausüben, das active mit dem 18., das passive mit dem 24. Lebensjahre. 7. Je 2 zionistische Ortsgruppen wählen einen Delegierten für den Congress. Befindet sich in einem zionistischen Bezirke eine Anzahl Schekelzahler, die kein volles Hundert bilden, so werden dieselben von dem betreffenden Kreisvorstande behufs Wahl unter die vorhandenen Ortsgruppen gleichmässig vertheilt. 8. Die Wahl der Delegierten . für den Zionisten-Congress ist eine directe und geheime. 9. Jedes wahlberechtigte Mitglied einer zionistischen Ortsgruppe erhält 6 Wochen vor dem Beginne des Congresses von seinem Kreisvorstande einen durch die Post vom Congressbureau auszugebenden Stimmzettel, den es, in allen Rubriken ausgefüllt, innerhalb 8 Tagen seinem Gruppenorgane zu übermitteln hat; nach Ablauf dieser 8 Tage abgegebene Stimmzettel können keine Berücksichtigung mehr finden. 10. Sofort nach Eintreffen der Stimmzettel hat das Gruppenorgan den Coupon derselben abzutrennen und den Namen des Wählers in der vorher festgestellten Wählerliste zu streichen; der

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