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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 245

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 245 (sequence 245)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— c245 — § 39. Den gewählten Ausschüssen steht es frei, aus der ganzen Versammlung solche Delegierte, denen sie besondere Kenntnis des Gegenstandes zutrauen, zur Theilnahme an den Sitzungen mit berathender Stimme beizuziehen. Die Mitglieder des Actions-Comites haben das Recht, den Sitzungen aller Ausschüsse mit berathender Stimme beizuwohnen. § 40. Ueber die Sitzungen der Ausschüsse werden Protokolle geführt, welche — nach erfolgter Genehmigung durch den Ausschuss — dem Präsidenten übergeben werden. Dieselben enthalten alle im Verlaufe der Sitzung gestellten Anträge und gefassten Beschlüsse. § 41. Jeder Beschluss der Ausschüsse wird mit absoluter Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorsitzende einer Ausschusssitzung hat sein Stimmrecht nur bei Gleichheit der Stimmen auszuüben. Der Ausschuss wählt einen Berichterstatter, der das Ergebn is der Beratlumg in einem Berichte zusammenfasst und die B escblüsse der Mehrheit des Ausschusses in der Plenarsitzung zu vertreten hat. Beilage B. Entwurf des A. C. I. Einleitung. 1. Die zionistische Organisation umfasst jene Juden, welche sich mit dem Programm des Zionisten-Goagresses einverstanden erklären. 2. Das Hauptorgan der zionistischen Organisation ist der Congress. 3. Das Executiv - Organ des Gongresses ist das Actions- Comite. 4. Die Einkünfte der zionistischen Organisation bestehen aus den Schekeln, Spenden und Zuwendungen jeglicher Art. II. Gliederung. 1. Die der zionistischen Organisation zugehörigen Mitglieder bilden Ortsgruppen, deren jede 50 zählt. Jeder Ortsgruppe steht ein Gruppenorgan vor, welches den Verkehr zwischen den Mitgliedern der Ortsgruppen und dem Kreisvorstande vermittelt. 2. Alle in einer geographisch umschriebenen Gegend befindlichen zionistischen Ortsgruppen bilden einen zionistischen Kreis, mit einem Kreisvorstande an der Spitze.

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