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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 240

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 240 (sequence 240)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476260--1049-3477184
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— 240 — des Congresses eingebrachte Anträge müssen, um zur Verlesung zu gelangen, von mindestens 20 Delegierten unterstützt werden, lieber den Zeitpunkt ihrer Verhandlung entscheidet der Gongress mit absoluter Majorität. Interpellationen. § 14. Jedem Delegierten steht das Recht zu, an den Präsidenten des Gongresses, sowie an das Actions-Comite Interpellationen zu richten. Interpellationen, welche ein Delegierter an das Actions-Gomite richten will, sind dem Präsidenten schriftlich und mit mindestens 20 Unterschriften versehen, zu übergeben. Formelle und die Geschäftsordnung betreffende Interpellationen an den Präsidenten des Congresses bedürfen dieser Unterstützung nicht. Petitionen. § 15. Petitionen und andere an den Gongress gerichtete Eingaben müssen von einem Delegierten überreicht oder vertreten werden. IV. Behandlung des Rechenschaftsberichtes, der Referate, Anträge und Petitionen. Behandlung der Anträge. § 16. Das Actions-Comite erstattet den Rechenschaftsbericht. Zur Prüfung der Finanzgebarung wählt der Gongress einen neungliedrigen Ausschuss. Behandlung der Anträge und speciell eines beantragten Entwurfes. § 17. a) Vor Eröffnung der Debatte über einen Antrag erhält der Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages. Umfasst der gestellte Antrag einen detaillierten Entwurf zur Abänderung oder Schafifang einer Anstalt, Einrichtung oder Vorkehrung, so hat der Congress zuvörderst zu beschliessen, ob der Entwurf in sofortige Berathung zu ziehen oder ob derselbe einem bereits gewählten oder zu wählenden Ausschusse zuzuweisen sei. b) Der Congress kann auch beschliessen: 1. dass der beantragte Entwurf en bloc angenommen, 2. dass sofort die Specialdebatte eröffnet, 3. dass die Verhandlung vertagt, 4. dass der Uebergang zur Tagesordnung ausgesprochen werde. c) Im Falle der Zuweisung des beantragten Entwurfes an einen zu wählenden Ausschuss hat die Wahl desselben unverzüglich

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