Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 172 (sequence 172)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 172 — Diese scheinbare Ausnahme . ist deshalb statuiert, weil wir der Ansicht sind, dass eine Ortsgruppe, die 50 Mitglieder hat, doch bereits eine Art gefestigter Körperschaft darstellt, und dass es zu ihrer Stärkung, um ihr mehr Rückgrat in jeder Hinsicht zu verleihen, äusserst wünschenswert ist, ihr die Vertretung im Gongresse zuzubilligen. 8. Die Wahl der Delegierten für den Zionisten-Congress ist eine directe und geheime, d. h. jeder Schekelzahler wählt seinen Delegierten selbst und nicht durch einen Mittelsmann, durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. 9. Der Wahlmodus bleibt den Landesorganisationen überlassen. (Lebhafter Beifall.) Dadurch fällt eine grosse Reihe von Paragraphen des Wiener Vorschlages. Der Wiener Modus war so schwerfällig und bei den ungeheuren Entfernungen von Wien nach Chicago, nach Johannesburg und zum Kaukasus kaum durchzuführen. Da müssten wir mit den Wahlen so früh beginnen, dass bis zu dem Termine ein Einzahlen der Schekel unmöglich ist. Die Basis ist gegeben, innerhalb des einzelnen Landes wird jede Landesorganisation dafür sorgen, dass diese Grundlage auf das Stricteste eingehalten wird, nach dem Modus, den sie selbst für den praktischesten erachtet. 10. Jeder Delegierte hat das R.echt, bis 5 Mandate zu übernehmen, verfügt am Gongresse jedoch nur über eine Stimme. Diese Fünfzahl wird Ihnen befremdlich erscheinen. Wir hätten ebensogut eine andere Zahl setzen können. Das ist das Resultat eines Gompromisses. Die englischen Delegierten beschwerten sich darüber, dass aus England immer wieder die bestimmten bekannten Führer des Zionismus von den einzelnen Ortsgruppen delegiert würden, um ihnen eine Ehre zu erweisen. Dadurch gelangen einzelne Gruppen nicht zur Vertretung durch Delegierte, die mit den Verhältnissen der Gruppe vertraut sind. Nun muss aber berücksichtigt werden, dass eine Reihe von Gruppen wegen der Kosten nicht imstande ist, einen eigenen Delegierten zu entsenden. Wir haben deshalb die Anzahl der Mandate auf 5 festgesetzt und bitten Sie, daran nicht zu rütteln. Nach langen Besprechungen haben wir uns auf dieses Resultat geeinigt. 11. Die Delegiertenmandate sind nicht übertragbar. 12. Jedes Landescomite führt eine eigene Liste seiner Schekelzahler, die es ebenso wie die Namen der gewählten Delegierten dem Actions-Gomite wenigstens 8 Wochen vor jedem Gongresse mitzutheilen hat. 13. Wenigstens 3 Wochen vor jedem Gongresse soll dessen Tagesordnung jedem Landescomite zugeschickt werden. Diese Tagesordnung muss vom Landescomite in der betreffenden Landessprache übersetzt und den Delegierten des Landes bekannt gemacht werden.