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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 173

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 173 (sequence 173)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476260--0982-3477117
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— 173 — 14. Die Berichte der ständigen Commissionen, die dem Gongresse vorgelegt werden sollen, sollen vor dem Kongresse in hebräischer, deutscher, russischer, indischer, französischer und englischer Sprache (je nach Bedarf) gedruckt und den Congressmitgiieclern vorgelegt werden. Die Verlesung der Berichte auf dem Gongresse entfällt in solchen Fällen. Denken Sie, wieviel Zeit wir dadurch ersparen und wie die Verhandlungen abgekürzt werden durch den Usus, der in allen Parlamenten bekannt ist. IV. Actions-Comite. (Ä.-C.) 1. Das Executivorgan des Gongresses ist das von demselben für die Zeit bis zum nächsten Gongresse gewählte und nur ihm verantwortliche A.-G., welches aus 5 in derselben Stadt clomicilierenclen Mitgliedern (engeres A.-G.) und einer der Grösse und Bedeutung der einzelnen Landesorganisationen entsprechenden und vom jeweiligen Congresse unter möglichster Berücksichtigung der Wünsche der einzelnen Länder festzusetzenden Anzahl von Mitgliedern (grosses A.-G.) besteht. . 2. Das engere A.-G. leitet die Geschäfte der zionistischen Bewegung, ist jedoch verpflichtet, zur Berathung wichtiger Angelegenheiten, mindestens aber einmal im Jahre, ausserhalb des Gongresses, das grosse A.-G. mit angemessener Anberaumungsfrist zu einer Tagung einzuberufen. Das engere Actions-Comite hat ferner das grosse Actions- Comite von dem jeweiligen Stande seiner organisatorischen und administrativen Thätigkeit im Laufenden zu erhalten und in Fragen organisatorischer und administrativer Natur nach Thuniichkeit im Einvernehmen mit'den Actions-Gomitemitgliedern der einzelnen Länder vorzugehen. Es ist das im wesentlichen der deutsche Vorschlag, und wir meinen, class das engere Actions-Comite diese Proposition entschieden acceptieren wird. Wir verlangen absolut nicht, class in allen Fragen discretester Natur das grosse Actions-Comite unterrichtet wird. Die diplomatischen Fragen sind von vorneherein ausgeschlossen. Aber in Fragen rein administrativer Natur ist es wünschenswert, dass das grosse Actions-Comite nach Thunlichkeit über alle Vorgänge unterrichtet wird. V. Einkünfte der zionistischen Organisation. i. Die Einkünfte der zionistischen Organisation bestehen aus den Schekeln, Spenden und Zuwendungen jeglicher Art. c2. Der Schekel ist die jährliche Beitragsleistung der Zionisten zur Deckung der laufenden Ausgaben für die zionistische Bewegung.

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