Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 171 (sequence 171)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 171 — 4. An den Verhandlungen des Congresses können nur die von Schekelzahlern gewählten Delegierten theilnehmen. 5. Jeder Schekelzahler hat das active und passive Wahlrecht für den Gongress, — eine kleine Einschränkung im Alter folgt später nach — wenn er seinen Schekel mindestens 10 Wochen vor Beginn des Congresses entrichtet. Die Wahlen müssen 4 Wochen vor Beginn des Congresses beendet sein. Nur bei Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Congresse eine Ersatzwahl zulässig. In den letzten 4 Wochen gegründete Ortsgruppen wählen nach Analogie der Ersatzwahlen, sofern sie von derLandesorganisation an erkannt sind. Denn es ist ja sehr leicht möglich, dass unter der anfeuernden Thatsache eines bevorstehenden Gongresses eine gesteigerte Agitation in dieser Richtung platzgreift. Anderseits wollen wir durch die Anerkennung durch die Landesorganisation verhindern, dass zu agitatorischen Zwecken irgendwelcher Art ad hoc im letzten Momente Organisationen geschaffen werden. 6. Das active Wahlrecht kann jeder nur in der Wahlgruppe, der er angehört, ausüben. Man erlangt das active Wahlrecht mit dem 18., das passive mit dem 24. Lebensjahre. Lassen Sie mich da einen Moment stehen bleiben. Die russischen Herren hatten eine höhere Altersgrenze verlangt, und nur nach langen Debatten und nach sehr grossem Widerstande von den verschiedensten Seiten ist dieser Beschluss, den ich aufrechtzuerhalten bitte, gefasst worden. Wir sind allerdings eine Bewegung, die zum grössten Theile ihre treibenden Kräfte aus der Jugend des jüdischen Stammes zieht. Nichtsdestoweniger entspricht es der Würde einer gesetzgebenden Körperschaft eines Volkes — und das sind wir doch mutatis mutandis — nicht, wenn zu junge Elemente als Vertreter des Volkes erscheinen. Wir meinen, wenn wir die Altersgrenze auf 24 Jahre angesetzt haben, haben wir ein glückliches Compromiss vorgeschlagen. 24 Jahre ist nicht zu jung und nicht zu alt. Ich meine, selbst jugendliche Corporationen, studentische Gorporationen, Handelsangestellte, werden sicherlich in ihrer Mitte oder in ihrem Bekanntenkreise einen mit ihren persönlichen Verhältnissen vertrauten Delegierten finden, der 24 Jahre alt ist. 7. Jeder zionistische Verein wählt als Wahlgruppe soviele Delegierte, als er 100 Mitglieder hat. Bei einer Ueberzahl von mehr als 50 Mitgliedern wählt der Verein um einen Delegierten mehr. Also 100 wählen einen Delegierten, von 151 an zwei Delegierte bis 251 u. s. w. Schekelzahler, welche keinem zionistischen Vereine angehören, werden durch das Landescomite nach je hunderten in Wahlgruppen eingetheilt. In demselben Orte haben aber schon fünfzig solcher Schekelzahler als Wahlgruppe das Recht, einen Delegierten zu wählen.