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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 155

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 155 (sequence 155)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476260--0964-3477099
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— 155 — Aber er glaubt, dass man das demokratische Princip aufrecht erhalten könnte, wenn die Nominationen für diesen Trust deecl vom Congresse gemacht werden, und es bestehe noch eine fernere Sicherung darin, dass, wenn fünf Sechstel der Mitglieder des Actions-Comites dafür sind, die Actien wieder weggenommen werden können. Zur Resolution, dass keine Gründeractien bis zum nächsten Congresse ausgegeben werden sollen, bemerkt er, class die Gefahr bestehe, dass die Mitglieder des Aufsichtsrathes sich nicht cuialificieren können, wenn sie nicht die Shares besitzen. Bis das Comite, welches eingesetzt werden soll, seinen Bericht dem Congresse überreicht haben wird, sollen die Gründershares für ein Jahr vertheilt werden an die Mitglieder des Councils, so dass sie sich qualifizieren können. Del. Prof. Belkowsky: Ich möchte nochmals hervorheben, dass ich in Bezug auf das Memorandum keine Antwort bekommen habe. Del. de Haas: Herr B entwich hat noch gesagt, dass die Beschränkung auf ein Jahr Constitutionen ist; denn sonst müssten drei Versammlungen abgehalten werden. Vors. Dr. Herzl: Ich habe den Antrag Tschlenow schon verlesen. Er wurde auch übersetzt. Ich will ihn deshalb nur noch deutsch verlesen und denjenigen Punkt hervorheben, den das Actions-Comite nicht acceptiert. Der Antrag Tschlenow lautet (liest): 1. Die erste Abtheilung des § 3 muss geändert werden. 2. Die übrigen von der Bank-Commission vorgeschlagenen Aenderungen sollen einer Commission zur Bearbeitung und möglichen Durchführung übergeben werden. 3. Bis die Frage über die Aenderungen vom Congresse entschieden werden wird, soll der Aufsichtsrath a) keine Gründeractien verleihen, b) keine wichtigen Geschäftsschritte vornehmen, ausgenommen in Palästina und Syrien. Zum Punkte a wurde von Herrn Dr. W erner ein Zusatzantrag überreicht, welcher lautet (liest): „Der Gongress nimmt die Erklärung der Herren Wolffsohn, Kann, Heymann, Lourie, Barbasch, Rosenbaum und Sachs zur Kenntnis, erklärt, dass er diesen Verzicht als keinen enclgiltigen betrachtet, und verpflichtet das Actions-Comite, denselben Antrag auf Verleihung von Gründeractien für diese Herren im nächsten Jahre vorzubringen." Das Alinea 1 des dritten Punktes, welcher lautet, dass bis zur Entscheidung über die Aenderungen, die der Commission zugetheilt werden, keine Gründeractien verliehen werden sollen, nimmt das Actions- Comite nur mit der Einschränkung an, dass mit Ausnahme der sieben Herren, welchen das Actions-Comite die Gründershares versprochen hat, keine anderen Gründeractien verliehen werden. (Beifall. — Widerspruch.) Sie werden entscheiden, wie Sie es für gut finden. Wenn das Actions-Comite in der Lage sein soll, zu arbeiten, nicht bloss hier den Hammer zu schwingen, nicht bloss in Versammlungen zu sitzen, sondern auch während des Jahres die Geschäfte des Congresses zu führen, so muss das Wort, welches es in diesem Jahre gegeben hat, eingelöst

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