Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 144 (sequence 144)
- Language
- German, English, Hebrew
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Commission. aus Dr. Herzl, Dr. K o k e s c h, Dr. Jasinowsky , Dr. Bodenheim er und Dr. ßosenbaum bestehend, mit den englischen Juristen zusammen bearbeitet werden, dass dann dem nächsten Congress der Bericht erstattet werden könne. Zum. Schlüsse stellt er den Antrag, als Ausnahme, dass über einen Punkt, der nicht veröffentlicht wurde, ein Beschluss gefasst werden soll, dahin gehend, dass die Beschlüsse einer Generalversammlung nur in dem Falle giltig sein können, wenn sie rechtzeitig veröffentlicht worden sind, und wenn die ganze Tagesordnung, der Ort und die Stunde der Versammlung genau angegeben und durch Veröffentlichung in den jüdischen Zeitungen bekanntgegeben worden ist. Vors. Dr. Herzi: Die Giltigkeit einer Generalversammlung einer englischen Bank können wir in keiner Weise beeinflussen, die hängt von dem englischen Gesetze ab. Wir sind überhaupt nicht competent, diese Frage hier zu verhandeln. Das muss in die Statuten kommen, und Sie können einen weiteren Antrag auf Aenderung der Statuten vorbringen. Del. Dr. IVIotzkin: Meine Damen und Herren! Ich habe bereits gestern ausgeführt, weswegen der grösste Theil bei uns, fast alle ausnahmslos, die Mitglieder der russischen Landsmannschaft speciell, und ich kann auch sagen, ein grosser Theil der Berliner Zionisten — in diesem Falle füge ich hinzu, dass es laut einem Beschlüsse der Berliner zionistischen Vereinigung ist •—, ich sage, weshalb der grösste Theil gegen die Verleihung von Gründeractien an einzelne Personen für die Lebensdauer ist. Finden wir einen Weg zur Verständigung darüber, dass im Laufe dieses Jahres bis zum nächsten Congresse keine derartigen Gründeractien verthei.it werden dürfen, so können wir diese Debatte auf später verschieben, indem wir hoffen, dass diese Debatte dann überflüssig werden wird. Geschieht das aber nicht, dann müssen wir leider darauf beharren. Ich verstehe nicht, wie man Dankbarkeit dadurch äussert, dass man einen Theil seiner Rechte weggibt. Denn dass es Sonderrechte sind, unterliegt doch keinem Zweifel. Sieben Actien sind sieben Hundertstel der Stimmen der Jüdischen Colonialbank. Sieben Hundertstel der Stimmen der Bank sind aber für lange Zeit sieben Hundertstel der Stimmen des ganzen jüdischen Volkes. Wir können denen, die für die Bank gearbeitet haben, alle möglichen Ehren und Dankbarkeit erweisen, aber nicht auf diese Weise. Ich glaube auch nicht, dass die betreffenden Personen, wenn sie sich das überlegt haben, darauf beharren werden. Sie müssten das schon gegenüber den Gesinnungsgenossen thun, denn das Vertrauen soll sich immerwährend äussern, soll sich alljährlich erneuern. Wir wollen, dass die Personen, die bisher für uns thätig gewesen sind, auch für die Zukunft für uns thätig sein sollen, wir wollen sie wiederwählen. Aber in unserer Bewegung ist das demokratische Princip scharf ausgeprägt. Die Zionisten wählen Delegierte, diese ein Actions-Comite, das hat noch ein engeres Actions-Comite, und im Laufe des ganzen Jahres liegt die ganze Thätigkeit in den Händen dieser höchsten Instanz. Wir haben gar nichts dagegen, aber wir haben die Genugthuung wenigstens, dass diese Instanz von den zionistischen Gruppen völlig abhängig ist. Von diesen sieben Hundertsteln unserer Rechte aber haben wir niemals eine Rechenschaft zu verlangen, sie sind uns nie verantwortlich. Sie können allerdings auf Verlangen des Aufsichtsrathes durch fünf Sechstel seiner Stimmen abgesetzt werden, aber bedenken Sie, mit welchen Schwierigkeiten das verbunden ist und welche Beleidigungen das mit sich bringt, jemanden,, der lebenslänglich eine Actie bekommen hat, abzusetzen. Ich halte es also für unsere ganze weitere Agitation für schädlich, wenn in dieser Weise das demokratische Princip öffentlich verletzt