Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 134 (sequence 134)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 134 — daran zweifle, dass Sie nicht zu welchen agitatorischen Zwecken gesprochen haben, Ich bitte Sie aber, daran festzuhalten, dass die Verleihung der zwanzig Gründeractien — es könnte wieder aus Ihren Worten ein Missverständnis entstehen — den Charakter der Sicherung der Bank repräsentiert, dass es sich um keine Schenkung oder vielleicht um ein,ich weiss nicht, welchen donatorischen Charakter tragendes Weggeben eines Gutes des Congresses handelt, sondern darum, sich Sicherheit zu schaffen gegenüber den künftigen Abänderungen des Actions-Comites. Es soll das, was wir als Zweck der Bank erkennen, mit möglichst vielen Garantien ausgestattet werden. Dieses Verleihen der zwanzig Actien — ich sehe, dass viele Märchen im Umlauf sind — ist kein Geschenk, sondern diese Actien werden zur Bewachung der Bank an zuverlässige Personen verliehen. Del. Wotzkin: Ich erlaube mir die Frage, ob diese Actien temporär von Congress zu Congress verliehen werden oder ohneweiters. Vors. Dr. HerzI: Auf Lebenszeit. Unter Schenkung versteht man die Zuwendung eines Gutes in das Eigenthum oder in einen Besitz, von welchem der Betreffende einen Genuss hat. Dies ist bei Gründeractien nicht der Fall, sondern dieser Besitz bedeutet nur die Uebernahme der Wache über den Zweck der Bank. Del. Motzkin: Wir erblicken die einzige Sicherheit des Zionismus im Congresse, und so grosses Vertrauen wir zu den Personen haben, so geht es doch absolut nicht an, ohne unsere Principien zu schädigen, ohne dass wir uns in Bezug auf eine oder die andere Person manchmal auch Gefahren aussetzen, besondere Rechte an einzelne Personen zu verleihen. Wir halten es also für nothwendig, dass jeder Congress die Inhaber dieser Actien festsetze. Wir sind der festen Ueberzeugungv dass erstens der Congress stets nur Zionisten bestellen wird, zweitens dass alle Personen, welche das wirkliche Vertrauen haben, auch diese Actien erhalten werden. Wenn gesagt wird, dass es sich um die Bewachung des Zionismus handelt, so sehen wir keinen Vortheil darin, uns zu binden. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass auf dem vorigen Congresse einer Person Ovationen bereitet wurden, und heuer ist diese Person nicht mehr hier. Könnten wir nun sagen, dass dieser Person auch eine Actie gehören müsse? Wir verleihen eben zeitweilig die Actien an bestimmte Personen, so lange dieselben im Dienste des Zionismus stehen und unser Vertrauen geniessen. Wir würden aber gep:en das gesammte jüdische Volk uns vergehen, wenn wir solche Sonderrechte verleihen. Diese Clause! ist entnommen anderen Einrichtungen, dort., wo es ' sich handelt um brutale Macht. Gewisse Regierungen haben solche Herrenhausmitglieder. Wir aber brauchen diese nicht, und ein grosser Theil muss abspringen, sobald solche Bestimmungen getroffen werden. Ehrungen sollen die Herren bekommen soviel als möglich, aber Sonderrechte niemand, dagegen wollen wir uns wehren. Also keine lebenslänglichen Actien! (Beifall und Händeklatschen.) Vors. Dr. Herzl: Wieder muss ich zu meinem Bedauern aus Ihren Worten etwas herausstreichen, was zu Missdeutungen führen kann. Diese c20 Gründeractien, könnte man meinen, sollten einzelnen Personen zufallen, welche das Vertrauen geniessen, welche Sie ins Bureau wählen. Das ist nicht richtig, und wieder haben Sie die Deutung möglich gemacht, wir wollen die 20 Actien für unsere Personen haben. Ich bitte, bei der Schärfe, mit der Sie Ihre Gedanken ausdrücken, dieselben ganz deutlich auszusprechen.