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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 131

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 131 (sequence 131)
Language
German, English, Hebrew
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…/3476254-3476260--0940-3477075
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solchen Personen zu solchen Zeiten unter solchen Bedingungen zuertheilen, die den Statuten entsprechen. § 29 ist zu streichen, § 40 i s t zu streichen. § 52.1 s t zu streichen : er nicht in Bezug auf die in seinem Actienscheine specificierten Actien berechtigt sein soll, auf den Generalversammlungen der Gesellschaft anwesend zu sein oder abzustimmen. § 65 soll lauten: § 65. Der Aufsichtsrath kann eine ausserordentliche Versammlung berufen, wenn er es für passend hält, und soll sie berufen auf schrifclichen Antrag von mindestens 100 Actionären. § 66.1 s t zu streichen: Aber die zufällige Unterlassung, solche Annoncen zu inserieren, soll irgend einen auf solcher Versammlung gefassten Beschluss oder stattgefimdenen Vorgang nicht ungiltig machen. In § 66 ist ferner in der 3. Zeile statt „14 Tage" „28 Tage" zu sagen. In § 67 soll es im letzten Satze statt „zwanzig" Mitglieder „hundert" Mitgüeder heissen. In §70 ist alles vom Anfange an: „Der Präsident" bis zum letzten Satze zu streichen, so dass der ganze Paragraph lauten würde: „Die Mitglieder wählen ein anwesendes Mitglied als Vorsitzenden der Versammlung." Im § 71 ist der Passus: „die zusammen Actien im Nominalwerte von wenigsten 5000 Pfund Sterling repräsentieren" — zu streichen. § 72 ist zu streichen. § 76 soll folgendermassen lauten: „Jedes Mitglied soll eine Stimme für jede Actie bis 5 haben, darüber hinaus bis 105 Actien für je 25 Actien und dann weiter für je 100 Actien eine Stimme." §. 81. . . . wenigstens vor einem Tage. Ich möchte noch hinzufügen, dass die Commission dem Congresse vorschlägt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrathes vom Congresse ernannt werden und dass wenigstens 2 Drittel der Mitglieder des Actions- Comites Mitglieder des Aufsichtsrathes sein sollen. Dann möchte ich Ihnen noch mittheilen, dass seitens der englischen Delegierten der Vorschlag gemacht worden ist, dass ein Manager auch ernannt werden soll. Endlich haben uns einige Herren, die in der Minorität gebheben sind, beauftragt, Ihnen mitzutheilen, dass es ihrer Ansicht nach wünschenswert wäre, dass eine detaillierte Durcharbeit der Statuten vom Actions-Comite künftiges Jahr vorgenommen werden soll. Del. Dr. Alexander Marmorek: Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um sehr bedeutende und sehr lange Aenderungen der Bankstatuten. Es können aber, wie ich glaube, diese Aenderungen in zwei grosse Theile zerlegt werden, in die Aenderung des § 1, das ist die hauptsächlichste, die alle interessiert; und alle übrigen Aenderungen. Ich stelte daher folgenden Antrag : „Die Versammlung wolle beschliessen, dass das Actions-Comite in Wien beauftragt werde, mit allen möglichen Mitteln darauf hinzuwirken, dass der Wunsch auf Aenderung des § 1 durchgeführt werde. Bezüglich der übrigen Paragraphe, welche weniger wichtig sind, möge das Actions-Comite weiter berathen." Die Versammlung selbst wird nicht in der Lage sein, die vielen Veränderungen jetzt zu begreifen. Del. Motzkin: Herr Prof. Belkowsky hat hier eine grosse Zahl von Aenderungen beantragt. Die gehen aber nicht alle vom Bankausschusse aus, sondern sind fast alle von der russischen Landsmannschaft gestellt 9*

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