Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 130 (sequence 130)
- Language
- German, English, Hebrew
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- Oran 1× ep/1048048
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— 130 — annimmt, in welchem Falle das eine Directive für das kommende Jahr sein wird. Ich bitte. Herr Professor, die Resolution deutlich vorzulesen, damit wir wissen, worüber wir abstimmen sollen. Del. Dr. Beikowsky: Was die Resolution betrifft, sc! wurde von der Commission beschlossen, folgende Aenderungen zu beantragen: Anstatt: M emorandu m. III, 1. 1. Zu fördern, zu en twickeln, zu betreiben und zu führen: Industrien, Unternehmungen u? t Colonisationsarbeiten in Palästina, Syrien oder, wenn es nacJj cler Meinung des zur Zeit der Gesellschaft angehörenden Aufsichtsrath.es *in Interesse des jüdischen Volkes gelegen ist, auf jede Weise, in irge*n^ einem anderen Theile der Welt und an irgendeinem Orte oder in irgend einem Lande. Der Congress restauriert den auf dem zweiten Zionisten-Co n presse angenommenen Beschluss hinsichtlich der Thätigkeit der Bank, nämlich: 1. Zu fördern, zu entwickeln, zu betreiben und zuführen: Colonisationsarbeiten im Orient, vorzüglich in Palästina und Syrien. Als Souveräneinstitution genehmigt derCongress das folgende Amendement: Ferner zu fördern, zu entwickeln, zu betreiben und zu führen: Industrien. Unternehmungen in Palästina, Syrien oder, wenn es nach der Meinung des zur Zeit der Gesellschaft angehörenden Aufsichtsrath es im Interesse des jüdischen Volkes gelegen ist, auf jede Weise, in irgend einem anderen Theile der Welt und an irgend einem Orte oder in irgend einem Lande. 2. Zu fördern, zu entwickeln, zu betreiben und zu führen die Einwanderung von Personen jüdischer Nation nach dem Orient, insbesondere Syrien, Palästina. In M e m oran d u m Iii. 7 ist zu streichen: Entweder bar oder in anderen Werten an Personen oder Gesellschaften solche Schenkungen für solche Zwecke oder in solchen Fällen zu machen, die dem Rathe direct oder indirect zur Erreichung eines oder einiger seiner Zwecke geeignet erscheinen oder die voraussichtlich die Interessen des jüdischen Volkes in irgendeinem Lande fördern werden, sowie M emorandu m V, anstatt: Immer vorausgesetzt, dass die hiermit den Gründeractien zugesprochenen Stimmrechte mit Zustimmung der Inhaber von 5 Sechsteln der zur Zeit ausgegebenen Gründeractien durch einen besonderen Beschluss der Gesellschaft geändert, modificiert, commutiert. aufgehoben oder in anderer Weise Dehandelt werden können. Soll es heissen : Die Generalversammlung kann die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in den Statuten ändern, modificieren, commutieren, aufheben, wenn diese Aenderungen vorher von dem Aufsichtsrathe genehmigt worden sind. In solcher Generalversammlung haben die Inhaber der Gründeractien collectiv das Anrecht auf 100 Stimmen. Statuten. Anstatt: § 8. . . . sollen die Actien der Gesellschaft zur Verfügung der Directoren stehen, und letztere dürfen dieselben zuertheilen und sonstwie darüber zugunsten solcher Personen zu solchen Zeiten und unter solchen Bedingungen verfügen, wie sie es für gut halten. Soll es heissen : ... sollen die Actien der Gesellschaft in Aufbewahrung der Directoren sich befinden, und letztere dürfen dieselben