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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 125

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 125 (sequence 125)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— 125 — nicht festlegen und leicht wieder zurückzuziehen sind. Ausserdem hat Herr Schenkin folgenden Wunsch geäussert: Der Congress möge erklären, dass in der morgigen Sitzung der Bank jeder Actionär Stimmrecht hat, der die erste Zahlung, also die 20°/0, geleistet hat. Del. Dr. Kokesch: Es ist eine irrthümliche Auslegung der vielleicht nicht ganz genau deutschen Uebersetzung des englischen Textes, dass nur derjenige, der voll eingezahlt hat, Stimmrecht besitze. Nach dem Texte des englischen Statuts kann jeder, der seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, in der Generalversammlung anwesend sein und sein Stimmrecht ausüben. Solange die zweite Eate nicht gefordert worden ist, hat niemand die Verpflichtung, mehr als die erste Eate eingezahlt zu haben, und wer das gethan hat, ist vollständig stimmberechtigt. (Beifall.) Vors. Dr. Herzl: Die Antwort auf die Anfrage des Herrn Schenk in ist die, dass derjenige, der seinen bisherigen Verpflichtungen nachgekommen ist, insoweit sie durch den Prospect vorgeschrieben sind, selbstverständlich das Stimmrecht in der heurigen Generalversammlung hat. Das Wort hat nun Herr Dr. Krebs. (Nach einer Pause.) Dr. Krebs ist nicht anwesend, wird also als verzichtend angesehen. Dr. Kosenba um hat das Wort. Del. Dr. Rosenbaum: MeinehochgeehrtenHerren! Ich werde Ihnen keine specieilen Anträge machen, denn die werden Sie morgen von der Bank-Commission hören. Es sind aber einige allgemeine prmcipielle Fragen, die gelöst werden müssen, damit wir einen bestimmten Gesichtspunkt gewinnen, von dem aus wir die Anträge der Bank- Commission werden beurtheilen. können. Wir haben einige Redner gehört, die verschiedene Aenderungen in den Statuten beantragen. Ich muss sagen, dass wir vor allem diese Frage erörtern müssen, denn wie ich weiss, werden wir sehr viele Angriffe von diesem Standpunkte aus haben. Es werden Stimmen vorhanden sein, welche sich gegen jede Aenderung der Statuten aussprechen werden, und wir müssen uns darüber im vorhinein klar sein. Vor allem haben wir bereits gehört, dass die Herren, welche das Statut verfasst haben, soviel gearbeitet und alle ihre Kraft eingesetzt haben, dass sie also soviel für uns gethan haben. Es wäre daher vielleicht von uns eine Undankbarkeit, wenn wir uns in eine Kritik dieser Arbeit einlassen wollten. Dagegen kann ich nur eines sagen: Abgesehen davon, dass wir demokratisch sind, und glauben, dass eine ganze Versammlung immer mehr ist als eine einzelne Person, wurde diese Arbeit in solcher Hast verfasst, class es sehr leicht vorauszusehen ist, class das eine oder andere nicht so sein wird, wie es hätte sein sollen. Nun werden aber auch sachliche Einwendungen gegen die Abänderungen gemacht. Man behauptet, wir sollen uns in keine besondere Kritik einlassen. Ich habe sogar eine Meinung dahingehend gehört, dass die Bank als ein Geschäft, welches des Vertrauens bedürfe, dieses Vertrauen verlieren könnte, wenn man zu sehr Kritik an ihr üben wollte. Ich will im vorhinein sagen, dass wir im Gegentheil das Statut einer möglichst strengen Kritik unterziehen sollen, denn wenn wir das nicht thun, werden es andere thun, wird es die grosse Anzahl unserer Gegner thun, die alles anwendet, um unseren Credit zu schädigen und zu verderben. Sowie wir nur etwas ausseracht gelassen haben werden, werden unsere Gegner es ausnützen. Wir müssen sehen, wenn wir selbst alles einer genauen Kritik unterwerfen, wenn wir nur dasjenige annehmen, was wirklich angenommen werden soll, werden die Feinde nichts mehr zu thun haben. Und dann, meine Damen und Herren, eine Abänderung der Statuten im Principe muss ja angenommen werden. Sie werden schon von verschiedenen Seiten gehört haben, dass die Abänderung allgemein gefordert

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