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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 120

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 120 (sequence 120)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— 120 — sind überzeugt, dass sehr bald Beschlüsse gefasst werden; denn die rassische Landsmannschaft z. B. ist sich zum grossen Theile längst über einige Beschlüsse klar. Vors. Dr. Herzl: Für das Plenum aber können Sie die Sicherheit nicht haben, dass die Debatte kurz sein wird. Was wir vermeiden wollen, ist, dass der morgige Vormittag verloren gehe für die Organisationsdebatte. Ich glaube, wir werden vorläufig in der Debatte fortfahren, und der Ausschuss kann im Saale berathen und zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen. Das halte ich im Interesse der Erledigung unseres Progrämmes für sehr wünschenswert Eben bekomme ich die frühere Rednerliste. Es ist noch eingetragen : Herr Dr. Ko han- B e r n s t e in, S c h e n k i n, Rechtsanwalt Rosenbau m,Dr. H a 1 p e r n, Dr. Krebs und Ettingen. Del. Dr. Kohan-Bernstein : Vor allem, glaube ich, sind wir sehr grossen Dank dem Bank-Comite schuldig für die grosse Arbeit, die es in einer verhältnismässig kurzen Zeit zustande gebracht hat. (Lebhafter Beifall.) Wir sind aber auch ferner Dank schuldig den kleinen Leuten, die hinter den Coulissen stehen und die ganze mise en scene geleitet haben, den ganz kleinen Leuten, den Actionären, die geholfen haben, so rasch das grosse Werk zustande zu bringen. (Lebhafter Beifall.) Ferner muss ich, bevor ich zu den verschiedenen Anträgen komme, sagen, wie wir sie durchführen können. Ich habe mit einigen von meinen Landsleuten heute gesprochen, und ich glaube, es wird sehr nützlich sein, Ihnen zu erklären, dass das Gerücht, das hier verbreitet ist. dass es überhaupt unmöglich ist, etwas an den Statuten zu ändern, in keiner Weise der Wirklichkeit entspricht. Ich bekam eben dieser Tage einen Brief von einem unserer Freunde aus Russland, der in London auch einige Zeit bei den Versammlungen thätig war und auch mit den competenten Persönlichkeiten sich besprochen hat. Dieser Freund glaubt nun, dass es möglich ist, die Beschlüsse, welche wir hier dem Actions-Comite vorschlagen, einstweilen ad acta zu legen^ dann gesetzlich in die Statuten einzuführen. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass ich Ihnen das sage, damit wir wissen, dass die Debatte, welche wir darüber führen werden, keine fruchtlose sein wird. Nach den englischen Gesetzen ist es nicht möglich, in der allgemeinen Generalversammlung der Actionäre etwas durchzuführen, wenn es nicht wenigstens 14 Tage zuvor öffentlich verkündigt ist. Wir können also einen solchen Antrag machen. Den Antrag stellt Herr Berger aus Pinsk, der in London durch einige Zeit für unsere Sache thätig war. Der Antrag lautet (liest): „Der Congress beauftragt das Actions-Comite, den Aufsichtsrath zu veranlassen, beihegende Statutenänderung bis Ende 1899 gesetzlich durchzuführen/" „Gesetzlich" heisst, dass, nachdem wir hier am Congresse einige Beschlüsse fassen und sie dann protokollarisch dem Actions-Comite übergeben werden, unser Actions-Comite verpflichtet sein soll, dem künftigen Aufsichtsrathe dieselben zu übergeben mit der Veranlassung, dass diese Statutenänderung bis Ende 1899 gesetzlich durchzuführen ist. Der künftige Aufsichtsrath wird also verpflichtet sein, zwei Wochen vor einer nächsten Generalversammlung die Sache in die Oeffentüchkeit zu bringen und dann gesetzlich durchzuführen, soweit es gehen wird. Jetzt will ich Ihnen sagen, in welcher Weise die Beschlüsse zustande gekommen sind. Die Statuten unserer Bank sind bekanntlich in hebräischer oder englischer Sprache in Russland verbreitet worden. Es war mit gewissen Schwierigkeiten verbunden, die hebräische Uebersetzung, die von autoritativer Seite als eine barbarische bezeichnet wurde, zu verstehen, und man musste diese hebräische Uebersetzung

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