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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · 2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898 · p. Seite 248

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898
Date
1898-01-01
Page
Seite 248 (sequence 248)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476258--0798-3476932
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— 248 — sichern, oder mit Angabe der Gründe die Beantwortung ablehnen. An die Beantwortung der Interpellation oder deren Ablehnung darf sich eine Besprechung des Gegenstandes nur anschliessend wenn die Mehrheit der Delegierten darauf anträgt. Ueber die Frage, ob die Debatte sofort eröffnet werden soll oder der nächsten Sitzung vorbehalten bleibt, entscheidet der Präsident nach freiem Ermessen. § 22. Behandlung von Petitionen. Sämmtliche Petitionen sind einem Ausschusse zuzuweisen; sie sind mit kurzer Angabe ihres Inhaltes in ein Verzeichnis einzutragen, das dem stenographischen Berichte beigelegt wird. Die Verlesung einer Petition findet nur über ausdrückliche Weisung des Präsidenten statt. V. Geschäftsvorschriften über die Plenarsitzungen. § 23. Tagesordnung. Die Tagesordnung für die erste Sitzung wird vom Actions- Comite festgestellt und vom einstweiligen Präsidenten bei Eröffnung des Congresses verkündigt; die Tagesordnung für die folgenden Sitzungen wird vom Präsidenten festgestellt und vor dem Schlüsse jeder Sitzung für die nächste Sitzung verkündigt. § 24. Eröffnung der Sitzungen. Der Präsident eröffnet die Sitzungen zur anberaumten Stunde. Es steht ihm frei, vor Uebergang zur Tagesordnung Mittheilungen zu machen und Schriftstücke zur Verlesung zu bringen. § 25. Die Plenarsitzungen des Congresses sind öffentlich. § 26. Protokolle. Ueber jede Sitzung ist durch die hiezu bestellten Functionäre ein Protokoll zu führen, welches die in Verhandlung genommenen Gegenstände, alle gestellten Anträge mit dem Namen der Antragsteller, die wörtliche Fassung der zur Abstimmung gebrachten Fragen, das Ergebnis der Abstimmungen und die gefassten Beschlüsse zu enthalten hat.

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