Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 246 (sequence 246)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 246 — ■f ' . mindestens 20 Unterschriften versehen, zu übergeben. Interpellationen an den Präsidententen des Cöngresses bedürfen keiner Förmlichkeit. - M s ' . § lo. . Petitionen.. Petitionen und andere an den Congress gerichtete Eingaben müssen von einem Delegierten überreicht oder vertreten werden. IV. Behandlung des Rechenschaftsberichtes, der Referate, Anträge und Petitionen. § 16. Behandlung der An fr ä g e. Das Aetionscomite erstattet den Rechenschaftsbericht, Zur Prüfung der Finanzgebarung wählt der Congress einen neungliedrigen Ausschuss. § 17. .. Belian d hing der Anträge und s p e c i e 11 eine s bea ri fragten E ht w u r f e s. a) Vor Eröffnung der Debatte über einen Antrag enthält der Antragsteller das Wort zur BegTÜndung seines' Antrages. Umfasst der gestellte Antrag einen detaillierten Entwurf zur Abänderung oder Schaffung einer Anstalt, Einrichtung oder Vorkehrung, so hat der Congress zuvörderst zu beschliessen, ob der Entwurf in öffentliche Berathung zu ziehen oder ob derselbe einem bereits gewählten oder zu wählenden Ausschüsse zuzuweisen sei. b) Der Congress kann auch beschliessen: 1. dass der beantragte Entwurf en bloc angenommen, 2. dass sofort die Specialdebatte eröffnet, 3. dass die Verhandlung vertagt, 4. dass der Uebergang zur Tagesordnung ausgesprochen Averde. c) Im Falle der Zuweisung des beantragten Entwurfes an einen zu wählenden Ausschuss hat die Wahl desselben unverzüglich stattzufinden. Der Präsident bestimmt, wann der Ausschuss den ihm übertragenen Bericht zu erstatten habe. d) Am Schlüsse der Generaldebatte ist der Antrag auf Annahme des Entwurfes en bloc oder auf Vertagimg der Verhandlung oder auf Zuweisung an einen Ausschuss oder an Uebergangzur Tagesordnung zulässig; wird ein solcher Anirag nicht gestellt oder abgelehnt, so tritt der Congress sofort in die Specialdebatte ein. e) Der Präsident bestimmt, welche Theile des Entwurfes bei der Specialdebatte für sich oder vereint zur Berathung oder zur Beschlussfassung kommen sollen.