Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 245 (sequence 245)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3476254-3476258--0795-3476929- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
- 245 — sie veranlassen nach Weisung des Präsidenten die infolge der gefassten Beschlüsse nothwendigen Ausfertigungen. § 9. Ordner. Die Ordner haben den Präsidenten bei der Handhabung der Sitzungspolizei zu unterstützen. Sie haben insbesondere unter Mitwirkung des ihnen zu diesem Zwecke beigegebenen Personals für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaale zu sorgen, Störungen auf der Gallerie hintanzuhalten und zu unterdrücken, über die für die Delegierten reservierten Räume die Aufsicht zu führen, den Verkehr mit den Vertretern der Tages- «presse zu regeln. IL Allgemeine Pflichten und Rechte der Delegierten. J 10. Die Delegierten haben Sitz und Stimme im Gongress. III. Gegenstände der Verhandlung. § IL ■Gegenstände der Verhandlung des Gongresses sind: L Rechenschaftsbericht und Referate des Actionseomites. 2. Anträge der Delegiertem 'S. Interpellationen. 4. Petitionen. § 13. Referate des Aetionscomites. Die Reihenfolge der Vom Actionscomite zu erstattenden Referate bestimmt der Präsident nach seinem Ermessen. Anträge der Delegierten. Jeder Delegierte ist berechtigt Anträge zu stellen. Die im §18 al. 1 vorgesehenen Anträge sind 14 Tage vor Eröffnung des Congresses dem Gongressbureau schriftlich zuzustellen. Während des Gongresses eingebrachte Anträge müssen von mindestens i^O Delegierten unterstützt werden. § 14. Interpellationen. Jedem Delegierten steht das Recht zu, an den Präsidenten des Congresses, sowie an das Actionscomite Interpellationen zu richten. Interpellationen, welche ein Delegierter an das Actionscomite richten will, sind dem Präsidenten schriftlich und mit