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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · 2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898 · p. Seite 200

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898
Date
1898-01-01
Page
Seite 200 (sequence 200)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476258--0750-3476884
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— 200 — Zu diesem Behufe ist im Vorjahre einstimmig die Gründung* eines „Allgemeinen hebräischen Sprachenvereines" vom Gongress beschlossen worden, dessen Statutenentwurf Ihnen heute vorliegt. Dieser allgemeine hebräische Sprachenverein geht von dem Gedanken aus, dass die hebräische Sprache und ihre Erlernung das erste und vornehmste Instrument ist, um die jüdische Cultur in das Bewusstsein des heranwachsenden Geschlechtes zu bringen. Dass es allein an und für sich culturschaftend und -fordernd ist und dass die blosse Kenntnis der hebräischen Sprache genügt, um uns sichere, unzweifelhafte und dauernd opferfreudige Juden zu schaffen. Der allgemeine hebräische Sprachenverein will somit eine Lücke im Erziehungssj7stem und im System des religiösen Unterrichtes in allen Ländern ergänzen, er will als eine selbständige, auf eigener Kraft beruhende Institution überall, wo Juden wohnen, überall wo das Bedürfnis vorhanden ist, Lehrcurse errichten für Knaben und Mädchen zum Zwecke der Erlernung der hebräischen Sprache. Sie haben alle den Entwurf vor sich; ich glaube die einzelnen Bestimmungen nicht erörtern zu müssen; wir haben Ihnen nur das allgemeine Princip angegeben und ich will hinzufügen, dass die hebräische Gommission, welche mit der Gründung des Vereines betraut worden ist, sich dieselbe so vorstellt, dass der Congress, wenn derselbe im Principe einverstanden ist, sich zugleich als Generalversammlung constituiert und die erfolgte Gründung ausspricht. Der Congress wird auch zugleich den Verwaltungskörper wählen, welcher die weiteren Schritte behufs Legalisierung desselben veranlassen wird. Der zweite positive Antrag, den ich Ihnen vorzulegen habe, ist folgender: Die Einsetzung einer fünfzehngliedrigen Culturcommission, welche alle Aufgaben, die nicht durch den hebräischen Sprachenverein gelöst werden, die Verbreitung der jüdischen Geschichte, die Förderung der hebräischen Literatur durch Vorlesungen, Bibliotheken u. s. w. in ihre Hand nehmen soll. Aber diese Centralcommission, die wir einsetzen und der wilden ganzen Complex der Arbeiten übergeben wollen, muss arbeitsfähig sein. Ich will nicht die Thatsache unterdrücken, dass die im Vorjahre gewählte Commission ein todtgeborenes Kind war. Sie war absolut nicht fähig zu arbeiten. Wenn man eine Commission wählt und sie nicht mit gewissen Machtbefugnissen ausstattet und ihr keine Geldmittel zur Verfügung stellt, kann sie sich nur constituieren, darüber hinaus aber nichts unternehmen, weil sie auf Schritt und Tritt gehemmt wird. Die Commission, die ich heute beantrage und die berufen ist, im nächsten Jahre positive Arbeit zu leisten, soll — dies ist mein Antrag — innerhalb der Grenzen

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