Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 179 (sequence 179)
- Language
- German, English, Hebrew
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- 179 - Vors. Dr. Herzl: Wir fahren in der Debatte über die Colonisationsfrage fort. Das Wort hat Herr E. W. Rabbinowitsch aus London. Del. Rabbinowitsch: Meine Damen und Herren! Nachdem unsere Discussion über die Colonisation unterbrochen worden ist, glaube ich, dass ich vielleicht niemand zu nahe trete, wenn ich das Präsidium bitte, die Resolutionen, die gestern vorgeschlagen worden sind, nochmals vorzulesen, da wir uns sonst kaum verstehen würden. Es ist in der Zwischenzeit eine solche Variation von Gegenständen vorgekommen, dass begreiflicherweise das, was gestern vorgegangen ist, mehreren Herren aus dem Gedächtnisse entschwunden sein dürfte. Del. Dr. Mintz (liest die Anträge der Colonisationscommission): „Der Congress, welcher der bereits begonnenen Colonisation in Palästina s}^mpatisch gegenübersteht und die weitere Colonisation zu fordern wünscht, erklärt: 1. Unter „zweckdienlicher Besiedlung" Palästinas versteht man die Colonisation, die nach einer von der türkischen Regierung dazu erlangten Erlaubnis und nach einem Plane und unter Leitung einer vom Congresse gewählten Commission durchgeführt weiden soll. 2. Diese zur Ueberwaclmng und Leitung der Colonisations- Angelegenheiten eingesetzte Commission besteht aus 10 Mitgliedern und hat ihren Sitz in London. Zu dieser Commission entsenden : England 3, Russland 2, Galizien 1, Deutschland 1, Rumänien 1 und das Actionscomite 2 Mitglieder. Mindestens 3 Mitglieder genannter Commission müssen ihren ständigen Wohnsitz in London lieben. Die für die Administrations-Ausgaben nöthigen Mittel bestreitet das Actionscomite. 3. Die ersten Colonisationsschritte sollen mit den in der Türkei sich aufhaltenden Juden vorgenommen werden. 4. Zur Erwirkung einer Colonisations-Erlaubnis bei der türkischen Regierung soll die Thätigkeit der Colonialbank beitragen. 5. Der Congress verpflichtet die Zionisten, ihren Einfluss dahin zu benützen, dass alle Colonisations-Gesellschaften nach einem den obigen Beschlüssen entsprechenden Plan zu arbeiten sich bestreben. 6. Der Congress ersucht das Actionscomite. wissenschaftliche Untersuchungen zur Klarlegung der rechtlichen Lage der Juden in der Türkei, besonders in Palästina, zu veranlassen." Del. Rabbinowitsch (fortfahrend): Meine Damen und Herren! Es wird vielleicht zum gegenseitigen Verständnisse beitragen, wenn ich vorausschicke, dass ich die Ehre habe, einen, respective zwei Colonisation s vereine in England hier zu vertreten. Mithin spreche ich wenigstens theilweise im Namen der Colonisationsvereine und im Namen von «Colonisationsvereine zu Ihnen - redend, muss ich sagen, class wir es mit Freude begrüssen, dass diesem Congresse eine derartige Resolution vorgeschlagen worden ist, die von vorneherein den Colonisationsvereinen und der Colonisation überhaupt Ihre Sympathien ausdrückt. Was ctie Colonisationsvereine selbst betrifft, kann ich Sie versichern, dass unsere Sympathien mit dem Congress bei mehreren ^Gelegenheiten bereits ausgedrückt worden sind. Der Umstand, dass Sie 12*