Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 158 (sequence 158)
- Language
- German, English, Hebrew
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beschlossen,. man soll eine Bank gründen. In erster Linie sollte man doch Studien machen über die Art, wie eine Bank gegründet werden soll. Man hätte sehen sollen, ob solche Gesellschaften schon existieren. Vom Referenten hörten wir über Palästina, aber wir hörten nicht, ob solche Gesellschaften existieren und welcher Art sie sind. Hier in Basel haben wir eine solche Gesellschaft. Man hätte etwas lernen können von .anderen Gesellschaften. Man hat nicht im mindesten Vorbereitungen getroffen. Man hat eine Subscription ausgeschrieben und hat Versuche in dieser Hinsicht gemacht. Uns hat man aber nicht belehrt, wie die Bank sein soll. Die Bank soll eine Actiengesellschaft sein. Actien sind übertragbar. Heute sind sie in Händen von Zionisten, morgen können sie in Händen von Nichtzionisten und in Händen von Speculanten sein (Beifall) und wir können da hineinfallen. Actien sind Börsenpapiere. Mit Actien könnte speculiert werden. Ich möchte nicht, dass auf Börsenzettel Europas der Name der zionistischen Nationalbank vorkommen soll. Ich möchte nicht, dass diejenigen Herren, welche jetzt vom Zionismus nichts wissen wollen, eine Vorliebe, für Zionisten-Actien haben. Ich möchte nicht, dass von Berlin nach Paris telegraphiert werde: Zionistenactien stehen so oder so hoch. (Lebhafter Beifall.) Aber nicht dies allein ist unser Fall. In einer Actiengesellschaft ist die Oberleitung die Generalversammlung. Wer wird in der Generalversammlung sein? Die armen Leute;, die eine oder zwei Actien gezeichnet haben, v/erden nicht zur Generalversammlung kommen können. Die Bank wird also factisch in den Händen einer kleinen Clique sein. (Rufe : Das schadet nicht!) Diese kleine Clique wird alle Macht ausüben. (Schlussrufe und Unterbrechungen im Saale und auf der Gallerie.) Vors. Dr. HerzI (unterbrechend): Ich vermuthe, dass die Herren auf der Gallerie, welche applaudieren, Basler sind, und ich bitte Sie, mich nicht in die unangenehme Lage zu versetzen, die Strenge eines Vorsitzenden gegen die Gallerie anzuwenden. Dr. Farbstein (fortfahrend): Man spricht von Oberaufsicht des Vereines. Wenn dieser aber keine juristische Person ist, kann man ihm die Thüre weisen. Zuerst muss gesagt werden, dass der Congress eine Macht sei. und später die Bank ins Leben rufen. Man darf aber nicht sagen „unter der Aufsicht einer vom Zionistencongress eingesetzten Corporation". Wenn wir eine Corporation ins Leben rufen und nicht die juridischen Formalitäten erledigen, haben wir keine Macht. Noch ein zweites Moment befremdet mich. Wir bilden quasi ein jüdisches Parlament. Wir sollen eine Institution ins Leben rufen für das jüdische Volk. In allen Staaten sehen sie aber, dass die Parlamente erst die Statuten ausarbeiten und dann werden die Banquiers gerufen. Wir aber überlassen die Ausarbeitung der Bankcommission. Im § 7 heisst es (liest): „Die "Verfassung und Geschäftsführung der Bank wird die Vorbereitungscommission unter thunlichster Berücksichtigung des vorgelegten Statutenentwurfs und der im Congress geäusserten Wünsche festsetzen und im Einverständnis mit dem Actionscomite des Zionistencongresses zur Grundlage der Bank machen." Hiedurch verzichtet der Congress auf die Suprematie in den wichtigsten Fragen und überträgt dieselbe an 9 Herren, von denen wir viele gar nicht kennen und deren Namen wir zum erstenmale hören. {Beifall.) Diese Commission soll alles beschliessen. Sie hat alle Macht und Avir können ruhig nach Hause gehen.