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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1897-11-01 · Heft 26 (1.11.1897) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 26 (1.11.1897)
Date
1897-11-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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•öeitcjö Ge^erreichisch-uyAgpische. «Lantoren-Aeitung. Nr. 26. Singer mit 3001fl. in Strass, genommen und nebstdem auch ׳die änderen Eiuberufer.Wer in Cassel übernächten wollte, ch ätte einen Dukaten du die ׳LmidesMÄttei.zu zahlen, jedoch! zur Zeit der -Casseler Märkte War den Juden der Aufenthalt daselbst nicht nur gestattet, sondern besohlen. ׳... Die Hauptaufgabe der Landtage bestand in der Wahl von 6 Vorstehern, je eines für jeden Laudestheil und in der Vergebung des Schätzeramtes. Unter einem schweren Eide müssten die vorerwähnten Schätzer geloben, ohne Ansehen der Person und ohne Leidenschaft in ihrem Amte zu Verfahren. Es gab damals für die Juden recht viele Steuerarten: Schühgelder, Silbergelder, Kraut- und Lotgelder, Federlappeugelder, Kriegsbeilragsgelder, Pferde- und Maultiergeld. Die Juden mussten an jeder ersten Zollstätte jedes Amtes für ihre Person den Leibzoll zahlen und für Waren den doppelten Zoll entrichten. 20 Prozent der Mitgift jeder Braut erhielt der Landesherr, 331/2 Prozent seines eidlich auzugebenden Vermögens musste jeder Jude, der endgiltig däs Land verließ, dem Landesherrn in der landesherrlichen Kasse zurücklaffen. Die Aufnahme von Schutzjudeu fand nur während der Tagung der Landtage statt. Der einzige, den Juden ohne Einschränkung gestattete Erwerbszweig war der Viehhandel, weshalb auch heute der größte Thell der hessischen Juden dem Viehhandel obliegt. Auf den Landtagen würden auch wichtige, die Gesammtheit berührende Interessen gemeinsam beraten und Beschlüsse zur Regelung der religiösen und sozialen Lebens der Juden gefasst. Das Landesrabbinat hatte seinen Sitz in Witzenhausen und wurde erst 1772 nach Cassel verlegt. Alle Civilgerichtsfachen der Inden unter einander gehörten vor das Forum des Rabbiners. Gegen seine Entscheidung konnte man nur bei der Regierung in Cassel appellieren; 1772 suchten die hessischen Landstände, diese Gerechsame des Rabbiners zu schmälern, und trugen auf Beschränkung seiner Jurisdiction ohne Erfolg an. Dem Rabbiner lag neben der Fürsorge für die religiöse und geistige Erziehung auch die Pflicht ob, für das materielle Wohl der Waisenkinder zu sorgen, swie es in der Eidesformel, mit welcher der Landesrabbiner verpflichtet wurde, heißt: ״Der Jilden Witwen und Waisen will ich auch in ldenen mir überlassenen Geschäften treulich annehmen und dahin mit bedacht sein, dass selbigen von der Obrigkeit tüchtige und treue Vor- Münder bestellt und sie in Jüdischen Gesetzen und Ceremonien auferzogen, mit deren Vermögen aber treulich umgegangen und nichts davon aufgeschlageu werde." Der Rabbiner hatte auch einer ״Jeschibah" (Talmndschnle) vorzustehen, die Kosten wurden aus der Talmud-Thora Casse gedeckt, die heute noch als ״Jsraelittsche Provinzialschulcasse" besteht. Bei jeder Hochzeit mußte 1 Prozent der Mitgift an die Casse abgegeben werden. Die Landtage haben auch Gesetze gegen Luxus erlassen. Die Weiber, so lautet eine Verordnung aus dem Jahre 1718, sollen an ihren Hauben und Mützen sowie an ihrem Nachtzeug keine Spitzen tragen, von denen die Elle mehr als 1 Thaler kostet, Perlen und Juwelen sind nur in Ohrringen gestattet, Diamanten gar nicht, Corallen und goldene Ketten sind unter den Kleidern zu tragen. Aus Seide und Sammt durften nur die Sabbat- und Feiertagskleider gefertigt sein, die seidenen ans einfarbigen, die sammteneu nur aus ein- und dunkelfarbigen Stoffen. Mädchen dursten gold- und filberdurchwebte Stoffe zu Schuhen und Pantoffeln benutze». Es war strenge untersagt, in ausgeschnit-! tenen -Kleidern zu gehen und stchzu. schminken. 1690wurde verordnet, dass das Verschenken hon Schuhen von Seiten des Bräutigams an seinem Hochzeitstage an eine Anzahl, von Verwandten zu beschränken sei, und dass er nur feiner. Braut Schuh e und, Pantoffeln kaufen dürfe- und Hehle noch hat in Hessen jeder Bräutigam die vermeintlich religiöse Verpflichtung, seiner Braut am Hochzeitstage ein Paar Schuhe überreichen, zu lassen. Äuch in Bezug auf Speisen bei Festlichleiten wurden Verordnungen erlassen und Spielverbote. Nur das Schachspiel war immer gestattet. 1807, mit dem vorläufigen Sturze der Hessischen Regierung und der Errichtung des Königsreiches Westfalens, erreichten die Landtage ihr Ende, 1818 wurde von der Hessischen Regierung das Schutzgeld offiziell aufgehoben, und aus denSchutzjuden wurden israelitische Staatsbürger. Meine Chronik. Wien. Im Palais des Herrn David Ritter v. Gnttmann, Schwindgasse 2, fand Freitag den 22. O'ctober die Beschneidung des neugeborenen Böhnchens seiner Tochter Helene Gräfin von Carrobio statt, bei welcher Herr Dr. Herzfeld die Operation ln ausgezeichneter Weise vornahm. Allgemeines Aufsehen erregte der Umstand, dass der Vater des Neugebornen, Herr Graf Victor di Carrobio, ,den üblichen Segenssprnch deutlich und in correctem Hebräisch öörtrug. Der in den Bund Abrahams Aufgenommene erhielt sodann durch Herrn Dr. GüdemaNn den NäMen Mosche Elieser Mäir Jehuda Und italienisch den Namen Mario Umberto Alfreds Graf di Carrobio. Bei dem hierauf folgenden Festmahle toastirte der Hausherr Ritter von Gnttmann zuvörderst auf die anwesenden Festgäste und im weiteren Verläufe darauf, dass es ihm gegönnt sein möge, die jüdischen Traditionen der beiden großelterlichen Hänser in dem jnngen Glaubensbruder verkörpert zu sehen. Herr Oberrabbiner Dr. Güdemänn zeigte in geistreicher und humorvoller Weise, wie nach den Antecedentien des jungen Staatsbürgers, seinen Eltern, feinem Geburtsorte rc., diese Hoffnung seines Vorredners ganz bestimmt sich erfüllen werde. Nachdem noch die Herren Rabbiner Dr. Schmiedl und Lector Friedmann treffliche Tischreden gehalten, wurde durch Herrn Obercantor Singer das Tischgebet vorgeträgen, womit die schöne Feier ihren Abschluss fand. Wien. Die Gesellschaft für Sammlung und Conservirung von Kunst- und historischen Denkmälern des Jüdenthüms versendet soeben den ersten Bericht über die Jahre 1895 und 1896. Die Gesellschaft hat sich als vornehmstes Ziel die Gründung eines Museums gesetzt, in welchem die historischen Denkmäler, sowie die Erzeugniße der Litteratnr, Kunst und Wissenschaft, insoweit dieselben auf die politische und Kulturgeschichte der Juden Bezug haben, gleichviel ob sie von Angehörigen des Judenthnms oder von solchen anderer Völkerstämme gesammelt und aufbewahrt werden sollen. Trotz der kurzen Zeit ist es der eifrigen Thätigkeit des Curatoriums, an dessen Spitze der Präsident, k. k. Baurath, Wilhelm Stiaßnh und die beiden Vicepräsidenten Adolf Ritter von Sonnenthal und Professor Dr. Adam Politzer stehen, gelungen, der Gesellschaft zahlreiche Gönner und Förderer zn gewinnen und eine beträchtliche.Anzahl von künstlerisch werthvollen und historisch denkwürdigen Gegenständen zn sammeln, die in einem geeigneten Locale, I., Rathhausstraße 13, aufbewahrt werden. Der Bericht, dem der Cätälog der Sammlung und zwei hochinteressante Abhandlungen' ״lieber eine Simeon-Münze" von A. Epstein, und ״Zur Geschichte der Kunst in den Synagogen" von Professor Dr. David!Kaufmann beigegeben sind, schließt mit einem Appell an alle Jene, ,die Interesse für die Wissenschaft und Kunst des Judenthums und einen warmen Sinn für historische Denkmäler und Älterthümer besitzen, die Gesellschaft durch Widmung von geeigneten Objecten oder durch den Beitritt zu unterstützen und dadurch zur Gründung einer Sammelstelle für jüdische Kunst und Älterthümer beizutragen. Wien. . Sonntag den 24. v. M.: fand-.imWrk^Jsr. Tempel die Trauung des Frl. Paula Alb ach ary,; Pachter des Großhändlers Herrn Sam/ Albächarh, mit'' Herrn'- Dr. Senigaglia statt, zn ■ welcher sich ein zahlreiches, sehr

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