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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1897-11-01 · Heft 26 (1.11.1897) · p. Seite 5

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 26 (1.11.1897)
Date
1897-11-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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״r. 26. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Seite 5. Die alten Christen übten solche Gastfreundschaft nur gegen ihre anerkannten׳ Brüder; sonst wurde er nur dann gastfreundlich behandelt, wenn er von einem Bischof ein gutes Zeugnis zeigte. (N. Fleury: 168 moeurs des Israel, et des Chretiens 358.) , Seid gastfreundlich gegen einander ohne Murren." (I Peter 4, 9.) ,,Den heiligen Mitchristcn helfet in ihren Nöthen, übet emsig Gastfreundschaft!" (Rom. 12—13.) Abrahams Zelle hatte an jeder Seite einen Eingang, damit die Vorübergehenden schnell zu ihm um Labung einkehren konnten. (Jalk. z. Gen. 18.) Jjob sprach von sich: Auf der Straße übernachtete kein Fremdling, meine Thürc öffnete ich dem armen Wanderer. (Jjob 31, 32.) Während des Tempelbestandes sühnte der Altar, aber jetzt sühnt des Menschen Tisch. (Broch. 55.) Wer Arme an seinem Tische speiset, dem wird sein Tisch zu einem Altäre zur Sündenvergebung. (Broch. 56.) Während des Essens öffne die Thüren, damit der Bedürftige leicht hineinkommen können, um mitzuessen. (Tanis 20.) Bereitwillig geübte Gastfreundschaft ist w.erthvoller als der Besuch des Bet- und Lehrhauses. (Sabb. 26.) Insbesondere ward und wird solche Gastfreundschaft an Sabbat- und Feiertagen an armen Talmudjüugern und durchwandernden Armen geübt. (Oraeh-Chajim 166.) Es ist selbstverständlich, dass solche Gastfreundschaft nebst pflichtgmäßcr, zärtlicher Behandlung der Gäste auf die am Tische sitzenden Kinder den besten religiös sittlichen Einfluss zu üben geeignet ist; aber nicht, wenn sie bei den Dienstboten speisen. Nur derjenige erhält für seine Gaben reichen Segen, wer zugleich mit Sanftmuth und Tröstnng gegen den Armen gibt. (B. B. 9). Je mehr die Eltern ihre diesbezügliche Pflicht erfüllen werden, desto eher werden erfüllt werden an ihnen folgende Worte: ״Heil jedem; der Gott fürchtet, der seinen Weg wandelt. Wenn du den Erwerb deiner Hände genießest, Heil dir und wohl dir." (Hiezu bemerkt der Talmud: Heil dir in dieser und jener Welt.) ״Dein Weib ist wie eine Rebe blühend in den Kammern deines Hauses; deine Kinder sind wie die Oelzweige rings um deinen Tisch herum. Siehe, so wird gesegnet der Gottesfürchtige." (Psalm 128.) Hiezu bemerkt der Jalkut zur Stelle: ,,Wann ist dein Weib eine fruchtbringende Rebe?" Antwort: ״Wenn sie züchtig, fromm, bescheiden ist zeimah, in den Kammern deines Hauses, das heißt, sie sucht ihre Vergnügungen nicht außerhalb ihres Hauses. Dann sind deine Kinder wie Olivenzweige, die sich nicht, mit andern amalgamircn und nichts Unnützes — Psülos — enthalten." Ferner lehrt der Midrasch: Wie die Frucht von Oliven erst nach vielen Mühen mit dem Auspressen genossen wird, ebenso, genießt man die Früchte von den Kindern erst nach überftandencn Mühen, die ihre Erziehung uns veranlasst; wie Israel erst nach überstanden Leiden, Matyrium, eine wahrhafte Leuchte der Welt geworden ist. (S. auch Rab. 2, B. M. 36 u. Broch. 57.) ״Die mit Thränen säen, die werden mit Freuden ernten." (Psalm 126, 4.) ״Geduldiges Erwarten geziemt dem Erzieher, wie dem Gärtner." (Karl Rudolphi.) ״Man gibt der Erziehung den Rath, im ersten Lebensjahr am meisten zu thun; und wie Wirthschafter im Nebel am fruchtbarsten zu säen glauben, so fällt ja die erste Aussaat in den ersten und dicksten Nebel des Lebens." (I. Paul.) ״Alles ist im Keime enthalten. Alles Wachsthum ist ein E n t f a l t e n, Blüte und Blüte rücket weiter. Sieh' es an und lern' weiter, zu entwickeln, zu entfalten, was im Herzen ist enthalten." (Rückert.) Die Iudrnlandtage in Hessen- Eine recht lesenswerte Arbeit enthält die Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums (41. Jahrg., Heft 11) ״Die Judenlandtage in Hessen-Cassel", von Dr. L Munk, aus der wir hier Einiges folgen lassen. Die Arbeit gründet sich auf die Auffindung des ״Constitutenbuches", auf welches in landesherrlichen Anordnungen und in anderen Aktenstücken wesentlich Bezug genommen wird und welches die Protokolle einer Reihe von Landtagen ans den Jahren 1690—1738 enthält. Derartige Landtage gab es außer in Hessen-Cassel auch in Hessen-Darmstadt, im Hochstift in Paderborn, in Fulda und im Chnr-Mainz'schen und unterscheiden sich dieselben wesentlich von den jüdischen Gemeindetagen, die im 14. und 15. Jahrhundert in Mainz, Erfurt, Nürnberg, Bingen und sonst abgehalteu wurden insofern, als letztere aus der eigenen Initiative der jüdischen Gemeinden Hervorgiengen, während erstere von dem Landesherrn berufen wurden.. Der älteste Landtag, von welchem Kunde erhalten ist, faub im Jahre 1626 statt, in welchem über die Beschaffung des Beitrages der Juden zu den Kosten des dreißigjährigen Krieges berathen wurde. Die erste Einrichtung der Landtage erfolgte wahrscheinlich in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Landgraf Philipp ״der Großmüthige", der im Jahre 1526 die Reformation in seinem Lande eiuführte und 1527 die erste protestantische Universität in Marburg gründete, hat im Jahre 1524 sämmtliche Juden des Landes verwiesen, 1532 gestattete er ihnen einen Aufenthalt auf 6 Jahre, ״Er habe in Erfahrung gebracht", schrieb er seinen Rathgebern, ״dass etliche Juden seiner Ilnterthanen mehr Liebes und Gutes mit Leihen und Vorstrecken gethan und weniger Wucher genommen hätten, als die Christen. Er habe auch nirgends in der Schrift gefunden, dass mau sie ganz vertreiben solle." Sämmtliche Juden, Männer, Frauen und alle über 8 Jahre alten Kinder mussten regelmäßig die christlichen Predigten besuchen, die genaueste Aufsicht wurde hierüber geführt. Zuwiderhandlungen noch in später Zeit auf's schärfste bestraft. So ließ die Landgräfiu Amalie Elisabeth im Jahre 1649 sechzehn Juden, welche am Versöhnungstage den jüdischen Gottesdienst im Hause des Rabbiners abgehalteu und dadurch die für sie auf dem Rathause in Cassel angesetzte Missionspredigt versäumt hatten, in's Gefängnis werfen und den Rabbiner aus dem Lande weisen. Unter dem Landgrafen Wilhelm dem Weisen (1567 — 1592) war die Lage der Juden am erträglichsten. Derselbe schrieb über ein Buch ״der Judenfreund", welches ein gewisser Nigrinus veröffentlicht hatte an seinen Bruder Landgraf Ludwig, zu dessen Beamten Nigrinus gehörte, er möge doch nicht dulden, dass seine Theologen solche Bücher schrieben, durch welche die Feindschaft zwischen den verschiedenen Konfessionen nur verschärft werden müsste. Wollte man die Inden nach den Vorschlägen des Nigrinus behandeln, so dürfte man auch nicht zugeben, dass die Anhänger irgend eines anderen Bekenntnißes als das eigene im Lande j geduldet würden. Die Juden wohnten im ganzen Hessenlande in j 45 Städten und 150 Dörfern, und aus allen diesen Ortschaften | mußten je nach 3 Jahren sämmtliche Juden, oder mindestens! sämmtliche Familienhäupter nach einem vom Landesherrn hierzu j bestimmten Orte wandern, um dort den gemeinsamen Landtag abzuhalten. Dagegen war es den Juden verboten, ohne ausdrückliche Genehmigung der Regierung zu irgend einer gemeinsamen Berathung zusammen zu kommen. Wegen einer solchen. Versammlung in Melsungen wurde im Jahre 1723 Rabbine

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