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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1897-10-15 · Heft 24 (15.10.1897) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 24 (15.10.1897)
Date
1897-10-15
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 24. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung ^eite 3. . Ein juüger, strebsamer, talentirter, vielverheißender Mann, 21 Jahre alt, ist in einer Gemeinde sactisch als Cantor be- \ amtet und versieht seinen heiligen Dienst zur vollen Zufriedenheit. Die Zeit rückt heran, der Militärpflicht zu genügen, der Cantor wird assentirt und tauglich gesprochen. Seine Eltern eilen zu mir nach Pest, ich eile mit ihnen nach Ofen, wir reclamiren, wir weisen darauf hin. dass Rabbiner und Lehrer vom Militärdienste befreit sind, ich expektorire mich sogar und frage, ob der Cantor dem Mörder gleiche, den die Bibel selbst vom Altäre wegzunehmen befiehlt, um ihn zu tobten; doch der Herr Major sagt: ״Thnt mir leid, ich muß das Gesetz Handhaben." Als ehrlicher Patriot stimme ich gewiss dafür, dcys jeder Staatsbürger verpflichtet ist, Gut und Blut für König und Vaterland zu opfern, wenn aber Cultusbeamte vom Militärdienste befreit sind, dann haben die Canto.ren ein begründetes Recht zu fragen למה נגרע? Warum sollen wir verkürzt sein? Die Folgen dieser Verkennung und Mißachtung sind aber für die Synagoge sehr nachtheilig, indem talentirte. würdige junge Leute sich dem Cantorate nicht mehr widmen wollen, ja viele bereits Angestellte dem Berufe Valet sagen. Und in der That macht sich der Mangel an gebildeten, würdigen Cantoren täglich fühlbarer. Um aber dieser Ungerechtigkeit, die auf einem ganzen Stande lastet, ein Ende zu machen und der Synagoge zu dienen, halten wir uns verpflichtet, einer hochwürdigen Synode folgende, ehrfurchtsvolle Bitte zu unterbreiten. Die hochwürdige Synode, welche sich die heilige Aufgabe gestellt, alte Mißbräuche zu beseitigen, Jrrthümer aufzuklären, den Cultns ititi) alles, was mit ihn! znsammenhüngt, zu regeln, möge beschließen: 1. Der jüdische Cantor, שליח צבור soll in feiner Eigenschast, als ein unentbehrlicher, in gewisser Beziehung geistlicher Funktionär anerkannt und als solcher dem Staate zum Genüsse des gesetzlichen Schutzes, dem Rabbiner und Lehrer gleich, anempfohlen werden. (Freilich spreche ich von demjenigen Cantor, welcher sactisch in einer Gemeinde amtirt und seinem Posten würdig vorsteht.) 2. Bei in Aussicht genommener Errichtung von Präparandien und Seminarien soll auch für Cantorschulen gesorgt werden. 3. Die Cantoren sollen zur Pflege der altjüdischen Gesangsweisen verhalten werden. Die jüdischen Gesänge haben ihre historische Heiligkeit und Berechtigung, sie sind rhythmisch geordnet, und von willkürlichen Zusätzen gereinigt, sogar musikalisch schön, sie bilden noch immer den angenehmsten Grnndton in unserem Gottesdienste, sie erbauen das Herz und stimmen zur Andacht. Warum sollen wir Theaterformeu und fremdartige Weisen zulassen und unser heiliges Ureigenthum verbannen? 4. Um den kleinen Gemeinden die Einführung des Choralgesanges zu ermöglichen, sollen in allen Schulen die kurzen Gesänge wie קדוש׳ שמע ישראל, ברכו׳ מודים׳ יהא שמר. רבא 2 ואנחנו כורעיםc. 2c. in den Gesangsunterricht ausgenommen werden und zwar jene Weisen, welche Sulz er in seinem ersten Theile ״Schir Zion" herausgegeben hat, da sie noch heute die schönsten, die heiligsten und erbaulichsten sind. .Hochwürdige Synode! Ich bitte zu bedenken, dass ich nicht pro' domo spreche, denn ich bin gottlob in einer der ersten Gemeinden Europas beamtet, wo ich eine geachtete Stellungeinnehme und bin auch dem Militärdienste bereits eütwachseu, aber ich finde mich in meinem Gewissen verpflichtet, für den Stand und sein Recht einzutreten. Ich habe vor zwei Jahren eine zum Theile analoge Eingabe an den ungar. ifr. Congress gerichtet, und erlaube mir, die Wohlmeinung jener Commission, welcher dieser Gegenstand zugetheilt war, zu reproducieren. Die diesbezügliche Stelle im Diarium lautet wörtlich wie folgt: ״Herr Obercantor Moritz Friedmann überreicht einen gründlich motivirten Vorschlag zu einer Anstalt für die Ausbildung israelitischer Cantoren, die, an die Pester Prä- Parandie sich anschließend, mit sehr geringen Kosten erhalten werden und sehr viel Ersprießliches leisten, zugleich aber dem Cantorstande die ihm gebührende, würdige Stellung den! Staate gegenüber sichern könnte. Diese Cantorschule, durch den uneigennützigen Eifer des Herrn Fried mann bereits provisorisch ins Leben gerufen, verdient vom löbl. Congresse als integrirender Theil der Präparandie anerkannt und definitiv bestätiget, daher auch selbstverstündlich entsprechend subventionirt zu werden." Nach all dem Gesagten gebe ich mich der angenehmen Hoffnung hin, eine hochgeehrte Synove werde den in Rede stehenden, wichtigen, weil mit der Würde des Cultns zusammenhängenden Gegenstand in den Kreis ihrer weisen Berathungen anfnehmen und darüber bestens verfügen! Mein geliebter verehrter Freund und College, Herr Obercantor Sulzer aus Wien, wird dringend gebeten, als Mitglied der Synode, und als ״Sulzer", der sein Leben und seine geniale Kraft dem Cantorate gewidmet und sich um die Verrherrlichung des Gottesdienstes unsterbliche Verdienste erworben hat, diese Denkschrift bei der hochwürdigen Synode zu Augsburg einzubringen und nachdrücklichst zu unterstützen. Und so schließen wir als Vorbeter mit dem Gebete: Gott möge Ihnen Kraft und Einsicht verleihen und Ihr Wirken mit dem besten Erfolge segnen, zum Heile des Judenthums zur Verherrlichung der Religion. ובחד, עליכם רוח חכמה ובינה רוח עצה וגבורה רוח רעח חרא ח א אמן! In Hochachtung und Ehrfurcht Einer hochwürdigen Synode ergebener Diener M. F r i e d m a n n, Pest, 13. Juli 1871. Obercantor der ifr. Relig. Gemeinde Pest im Rainen von 40 Cantoren Ungarns. Finger- und HandfertigKrii. Von Dr. A. Kupferschmid. An der möglichst vollkommenen Ausbildung unserer Finger und Hände haben sicherlich die Musiktreibenden aller Categorien, insoweit selbe instrumenteller Mittel sich hiezu bedienen, ein großes Interesse, und es dürfte daher für die Leser dieses Blattes nicht unwillkommen sein, dieses Thema einer kurzen Besprechung zu unterziehen. Der derzeitig in fast allen Eulturstaaten, ja selbst in Japan angebahnte Haudfertigkeitsunterricht, verfolgt allerdings denZweck, durch Handarbeiten nicht allein geistige und sittliche Eigenschaften im Kinde zu entwickeln, sondern es will die Handgeschicklichkeit im Allgemeinen ausbilden. So anerkennenswertst alle in dieser Beziehung bisher gemachten Bestrebungen sind, wird doch jeder weiter darüber Nachdenkende zugestehen müssen, dass in einer Unterweisung zum Nähen, Häckeln, Sticken, Stricken, Stopfen, Bohren, Pappen, Sägen, Hämmern, Hobeln, rc. 2c. kaum alle jene Resultate zu erreichen sein werden, die so mancher andere

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