Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 17 (1897)
- Issue
- Heft 19 (29.7.1897)
- Date
- 1897-07-29
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 19. . Gesterreichisch-ungarische Lantören-Aeitimg. Seite 9. vonihm - ausgegangen,- öder ausseiner Lehrweise entwickelt Wörden ift; beiiii ,es duldet keinen'Zweifel,'dass die Karaim im Fortschresten sich' - auch nach" den Gestaltungen' der Religious- Philosophie in ihrer, christlichen; und moslemitischeu Umgebung umsahen,/ wenn auch nur, um ihre Anhänger vor unjüdischen oder vielmehr unbiblischen Begriffen zu warnen. ׳ , . Von einem sogenannten Religionssystem gieng Anan nicht aus.' Er stand ganz auf dem Boden der heil. Schrift, und, dies verschaffte ihm auch seinen,. in. weniger als 80 Jahren sehr verbreiteten Anhang, so dass der gelehrte Schüler seines Enkelstz einer der bedeutendsten Schriftsteller, Benjamin b. Mose Haveudi, schon von 'zahlreichen Karaim. die ihre Ansichten unabhängig und) selbständig äußerten, sprechen konnte. Die Secte, verlegte sich demnach sogleich mit ihrem Beginn auf Verbreitung ihrer -Lehre durch Schriften, während die Rabbinen wenig Neues schrieben. ־ . ./•״־׳.׳; . Der entscheidende Grundsatz Auans war:- ״Forschet in der Thora sorgfältig!" und das blieb der stehende Gedanke der | Karaim aller folgenden Zeiten. Es gibt für sie keine'unbedingte Vorschrift, als was unmittelbar aus dem Texte der heiligen Schrift durch genaue Erklärung des Wortsinnes nach/Sprachgebrauch und Zusammenhang sich herleiten lässt. - Dabei lassen sie übrigens wohlbegründete rabbinische Gesetze zu,' nur nicht, sofern solche aus rabbinischen Deutungen herrühren 3). Eine Ueberlieferungserklärung aus der heiligen Schrift erkennen sie nicht an, vielmehr steht, jedem ihrer fachkundigen Lehrer frei, die früheren Erörterungen nach bestem Wissen und Gewissen zu berichtigen und abzuändern, sobald sich ihre Ansichten durch den Text rechtfertigen lassen. Neue Gesetze einzuführen und unbiblische anzuerkennen, war bei ihnen nicht gestattet, daher sie airi), das Chanuka nicht feiern 4), dagegen haben die ersten, angesehenen Lehrer bereits den Gottesdienst, mit Auslassung aller rabbinischen Zuthaten geordnet, und wir finden nicht, dass hierüber sich irgendwelche Streitigkeiten erhoben hätten. Daneben aber nehmen sie jedoch viele Gebräuche, deren Ursprung im Gesetze nicht mehr nachweisbar erscheint, als Pflichten an, welche׳ durch Herkommen feststehend), also , doch eine Art Ueberlieferung, die sogar einen starreren Charakter trügt, als die Rabbineu mit ihren phantastischen Ausschmückungen. . Wir besitzen noch einige Erklärungen Anans, zum Beispiel in Aron b. Eliahus ס'המצות über ׳שבד איש תחתיו wo er תחתיו für רשיתו erklärt und gestattet, am Sabbate im eigenen Bereiche überall hinzugehen, doch nicht über200 Schritte. Eine andere aber כי הדם הוא הנפש führt Saadja an, ohne jedoch den Sinn des Anan, welcher in seiner Schrift gesagt haben soll, die Seele sei das Blut, selbst, näher anzugeben. Was Gesetze betrifft, so erklärte er sich gegen die Beschneidung am Sabbate (vergleiche Eschkol 147), woran viele spätere Karaim noch strenger sich halten, erlaubte sie aber kurz vor dem Schluss des Sabbath, damit die Heilung erst nach dessen Ausgang erfolge, das. 58. Zur Beschneid ung will er nureine Scheere angewendet wissen, das. 260, was seine eigenen Anhänger nicht billigen. Er hielt auch das Schlachten des Geflügels nicht für nothwendig, das. 142; doch giengen dessen Schüler von dieser Ansicht ab. So erklärt) er nach נבלה in .betreff der Ver- י ' ' b) Zum Beispiel betreffen ^שהי i- Eaekkol 44. -t) Aron f. 101 b. 5) Diese nennen fte;0בל הירושה S. Aderet Eliahu 56. hierin mit- Recht: - Vom Styl seiner Gesetzsammlung haben wir ein .SSntcfjftird: Eschköl 255 ׳בעידנא דאיבא בךובת halb aramäisch, halb hebräisch.: Es betrifft das Erbrecht, worin Anan feststellt: wo Kinder sind, erben.sie allein; ,, wenn diese aber verstorben sind beim Tode des Vaters, so erbt zunächst der Vater des Verstorbenen oder seine Nachkommenschaft; wenn aber Kinderder verstorbenen ׳Erben vorhanden sind, so erben diese das Vermögen des Großvaters und zwar nicht nach Personenzahl', sondern "nach , der Zahl, ihrer Väter. Diese Erbfolge ist nicht anders als die rabbinische und die natürliche. Auch über Vorsicht im Genüsse der. Speisen soll er ausführlich geschrieben haben, das. 235. Uebrigens wurden -Anans- Borschriften und Entscheidungen nicht allgemein angenommen. Die ihm unbedingt folgten, hießen עננים,. (Aron a. a. O. f. 261) oder אנשי oder.בעלי רתזענן z. B. das. 20a, 263 wo sie behanpten ׳אין מומאה;מת בגולה was die anderen Karaim nicht billigen. Die Anslegungsart der Karaim ist von den Rabbinen durchwegs verschieden, und wir dürfen voraussetzeu, dass sie aus den lebhaften Erörterungen der Motekalamin ihre erste Anregung erhielt. Nicht als ob die Juden die arabischen und christlichen Schulen besucht und sich mit deren Geist erfiillt hätten, denn davon findet sich keine Spur; wohl aber ist ,mit gutem Grunde anzuuehmen, dass sie aus Schriften der reinen Wissenschaft, der Logik, Dialektik, Physik und Metaphysik, soweit solche außer Verbindung mit der Religion standen, ihre Bildung geschöpft haben. Die großen Büchersammlungen in Bagdad seit Almamums Regierung waren׳ ihnen gewiss zugänglich und Entferntere erlangten Abschriften und Auszüge. Obschon in den ersten zwei Jahrhunderten ihre Aufmerksamkeit auf den Sprachbau gelenkt ward, ist nicht ganz klar, doch ist wahrscheinlich, dass sie frühzeitig mit diesem Zweige sich beschäftigten, noch ehe die Rabbinen durch Saadja die Sprachwissenschaft erhielten, welche ein Jahrhundert später, trotz ' der vielseitigen Vorarbeiten, noch nicht in gehöriger Achtung stand 6). Aus den Bruchstücken der ältesten Gesetzessammlung eines Anan und des fast ein Jahrhundert jüngeren Benjamin dürfen wir indess schließen, dass die ersten Karaimlehrer mehr Gewicht legten aus Wörtbedeutung als auf Wortformen, und dass sie diese noch nicht einer näheren Prüfung unterwarfen. Sie fanden dieselben festgestellt durch die Massora. welche selbst mehr ein Erzeugnis, des in den Abschreibern des Textes Lebenden Gefühles, als eine wissenschaftliche Erkenntnis war, wie sich denn auch kein Kunstausdruck für die Sprachelemente ans der massoretischen Zeit erhalten hat und die nachmaligen alle ihren entlehnten Ursprung verrathen. Aber in der Bestimmung des Wortsinnes 1) erstrebten die Karaim die strengste Genauigkeit, alle sogenannten rabbinischen Anlehnungen verwerfende Sie ermitteln den Wortsinn nicht aus der Wurzel des Wortes, sondern aus der Vergleichung aller Stellen, wo ein solches vorkommt, weder auf Targumim, noch auf verwandte Sprachen sich berufend; dann aber für jede einzelne Stelle aus dem Zusammenhang3) sowie der inneren Einheit des Gesetzes, in welchem kein Widerspruch sein darf. (Fortsetzung folgt.) b) Merwan ibn Djana Rikma. H Das nennen sie מתקח בעלי הלשון nach den Sprachforschern. - - ׳^Dieses מתקו ן בעלי הדעת nach den Denkern (Logikern). alles, was nicht später widersprochen, wurde; entweder geradezu . unreinigung nur für den ganzen Körper, nicht für einzelne Theile, das. 157.' Seine eigenen Verehrer widersprechen ihm