Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 17 (1897)
- Issue
- Heft 7 (1.3.1897)
- Date
- 1897-03-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. Vefterreichisch-lingarische Lantoren-Aeitung. M 7 E^ ^e umnnehr erledigte Stelle des ersten Vicepräses wird MMahl M der nWsten Ditzung erfolgen. Für die gleichfalls eAchigte Melle ein^ Delegirten in die SchätzüngsÄmmissivu׳.? rvW M Wahl sofort Vorgenommen und Herr Moritz Hirsch' emDnmüA gewählt. Der Präses thült mit, dass der Rechnungsabschluss pro 1896 demnächst fertiggestellt, sodann dem Vorstande mitgetheilt und zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden wird. Der Präses beantragt, dass in Würdigung der großen Verdienste des verewigten Präsidenten Simon sein Porträt auf Kosten der Gemeinde angefertigt werde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen, und die Malerin Julie Menzel mit der Ausführung betraut. Gleichzeitig theilt der Präses mit, dass das von der Familie Gutm aun für den Sitzungssaal gewidmete Bildnis des vormaligen Präses, Herrn Wilhelm Ritter von Gutmann, in der Ausfühtung begriffen fei. Herr Baurath Stiaßny berichtete sodann über die einem früheren Beschlüsse gemäß - erfolgte Herstellungvon fünf Grüften und achtzehn Familiengräbern und beantragt die Genehmigungder Kosten von 6449 fl. (Angenommen.) Über den hierauf von Herrn Baurath Theodor von Golds'ch midt namensderdrittenSektion erstatteten Bericht, betreffend die Aufnahme mehrerer Personen, worunter einige ungarische Staatsbürger, die jedoch feit Decennien in Wien lebten, in das Versorgnngshaus entspann sich eine lebhafte Debatte. Die Herren H irfch uud V o g e! vertreten den Standpunkt/ dass in erster: Lime Personen, welche nach Wien zuständig sind, respective hier eine Eultussteuer entrichtet haben, zu berücksichtigen seien und insbesondere bei ungarischen Staatsbürgern die Frage, inwieweit Reciprocität geübt werde, zu untersuchen wäre, da sonst die auswärtigen Armen wohl in Wien, die Wiener Armen aber: nicht auswärts versorgt würden und dadurch eine Verkürzrmg der Wiener Annen, für welche die-Wohlthätigkeitseinrichtungen in erster Linie geschaffen wurden, einträte. ■ v Gegen diese Auffassung meldeten sich die Herren Dr. G r ü nfeld, Hieldburghäufser, Dr. Stern, Dr. Steiner und Dr. G. Kohn. Es wurde von den Wortführern betont: Nach § 2 der Statuten ist nur der Wohnsitz in Wien maßgebend für die Angehöngkeit zur Cultusgemeinde. Man müsste, wenn von Reciprocität die Rede sein sollte, auch fragen, ob die cisleithanischen Gemeinden die Wiener Armen versorgen? JnDeutschland werde die Unterstützungsberechtigung schon durch zweijährigen Wohnfitz erworben und nach unserem neuen Heimatsgesetze sei die Erwerbung des Heimatsrechtes an wesentlich minder strenge Normen gebunden, als bisher und in vielen Fällen nur ein Formalact. Man möge daher in Sachen der Wohlthätigkeit keinem zu engherzigen Gesichtspunkte Raum geben. Dr. Stern bemerkt überdies, dass thatsächlich circa fünfzig der im Wiener Versorgungshause Untergebrachten nach Wien zuständig seien, und Dr. G. Kohn fügt hinzu, wir können nicht nach dem Vorbilde Vorgehen, dass, als die russische Regierung die deutschen Juden auswies, ihrerseits die deutsche Regierung gegen die russischen Juden «Reciprocität" übte, der Jude also jedenfalls geschlagen wurde. Schließlich resumirte der Referent als Meinung des Vorstandes, dass nur bei gleicher Würdigkeit und Dürftigkeit Wiener den Vorzug zu genießen haben, und wurden sodann die Anträge der Secüvn angenommen. Herr Dr. Kohn erstattete hierauf folgendes Referat:' Bei dm Juden besteht bÄauntlich die Übung, dass bei der Geburt, den Kindern zwei Namen gegeben werden: der eine für den' n- 4/V-... Verkehr, als Rufname, dann^ein HMäischerManw füGWWgisch^HMMUbep'׳chW HMbe beKCuhMMnMMhWe!die Statthalterei derselbe!? mE EMss v om 5.׳ Nov emher 18^.4 mstgetheilt, es werde in Hinkünfl die Eintragünh hes HdöMsHe!! Nackens in hie Geburtsckatriken bön amtsckHen nur daün vorgenommen werden, wenn dem Kinde kein anderer Name beigegeben werde. Infolge dessen habe auch die Eintragung des hebräischen Namens in die Geburtsscheine zü entfalleck Dieser Statthaltereierlass wurde nunmehr über Aüfttagdes Ministeriums des Innern von der Statthalterei außer Kraft gesetzt und ' die Matrikenführungen wurden angewiesen, bei Ausfertigung von Geburtsscheinen die Vornamen, wie sie im Geburtsbuche vorkommen, ohne irgend eine Weglassung aufzunehmen, da die Matrikenscheine Auszüge aus dem Matrikenbüche sind Und genau mit diesem übereinstimmen müssen. Dieser letztere Erlass'könnte nun die Wirkung haben, dass viele Eltern es unterlassen würden, ihren Kindern hebräische Namen zu geben, damit diese nicht in den Geburtscheinen enthalten seien.-׳ Wir haben uns daher mit der Frage beschäftigt, wie einerseits diesem Erlasse entsprochen, anderseits kein Anlass gegeben werde, dass die Eltern die Ertheilung der hebräischen Namen vermeiden. Die Einrichtung unserer Matriken gibt nun die/Möglichkeit, die hebräischen Namen in eine Nebenrubrik einzutragen, und da der Inhalt der letzteren in die Geburtsscheine nicht ausgenommen wird, so ist hiedurch ein Ausweg .gefunden. Diese Section stellt daher den Antrag, es. sei die Matrikenführung zu beauftragen, die hebräischen Namen in einer besonderen' Nebenrubrik des Matrikenbuches zu verzeichnen. Es wird noch' bemerkt, dass im officiellen Wege sich dessen vergewissert wurde, die Behörde werde an diesem Vorgänge keinen Anstand nehmen. ׳ Der Sectionsantrag wurde angenommen und hierauf die öffentliche Sitzung um 12 Uhr geschlossen. In der Donnerstag, den 25. Februar stattgehabten Sitzung wurde der bisherige 2. Vicepräses, Herr Dr. Alfred Stern zum 1. Vicepräses und Obmann der Finanzsection, Herr Landesschulrath Dr. Gustav Kohn zum 2. Vicepräses, Herr Dr. A. Stein zum Obmann der Rechtssection und Herr Dr. Markus!Spitzer zum Obmann-Stellvertreter der Rechtssection gewählt. Siechrnhaus oder Pensionsfond. Die am 2. Februar in Prag stattgefündene Conferenz von׳! Vertretern der israelitischen Cultusgemeinden in Böhmen hat sich mit der Frage beschäftigt, in welcher Weise das fünfzigjährige Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Kaisers von Seiten der böhmischen Cultusgemeinden am würdigsten gefeiert werden . könnte, und einmüthig kam die Anschauung zum Ausdrucke, dass die Gründung einer Humanitären Institution dem erhabenen und edlen Sinne unseres vielgeliebten Monarchen am meisten entsprechen würde; allein welchem speciellen Zwecke die bereits eingelaufenen und noch zu erwartenden Beiträge der Gemeinden zugeführt werden sollen, hierüber konnte vorläustg eine Einigung nicht erzielt werden. Dem vorbereitenden Comite, das zum großen Theile aus' Verttetern der Prager Cultusgemeinde und anderen maßgebenden Persönlichkeiten in Prag bestand, lagen zwei Anträge ׳ vor, und zwar die Gründung eines S i e ch e n h a u s e s und die Kräftigung des bereits bestehenden Lehrer p e ns ion s-! sto nd e s. Die Majorität befürwortete dem ersten, die Minorität : den zweiten Antrag; aber in der Hauptversammlung rang sich noch'ein dritter Antrag durch, für:den namentlich die Vertreter! der' Landgemeinden'׳ mit vieler Wärcke eintraten: es Ist dies die'