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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1897-01-21 · Heft 3 (21.1.1897) · p. Seite 5

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 3 (21.1.1897)
Date
1897-01-21
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 3; Gefterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Sette 5. urib sprach dem Rabbiner Papo Und dem Obercantor Bauer seine ׳ Anerkennung für den schönen Gottesdienst aus, wobei er zurTewahhinschritt und beiden Functionäreu die Hand reichte. ׳ / ׳־ Wien. Bekanntlich wurde im vorigen Jahre die akademische Verbindung ״Libertas" an der Wiener Universität, weil sie die jüdischen Studenten für satissactionsunsähig erklärte, von der Statthalterei aufgelöst. Da ein Recurs an das Ministerium erfolglos blieb, reichte die ״Liberias" eine Beschwerde an das Reichsgericht ein, deren Verhandlung diese Woche stättfand. Der Vertreter der Beschwerde, Dr. Förster, erklärte die Auflösung für gesetzwidrig, da die freie Meinungsaußerung nicht nur dem Eiuzelneu, sondern auch einem Vereine gewahrt sein müsset Der Beschluss der ״Liberias" bezüglich der Satisfactivnsunfähigkeit könne auch nicht als strafbare Handlung betrachtet werden, da das Duell ohnehin gesetzlich verboten sei. Zudem erblicke er in dem Beschlüsse keine Aufreizung gegen eine Religion, da die Bewegung gegen die jüdischen Studenten keine religiöse sondern eine volkliche sei. Der Regierungsvertreter, Ministerial-Secretär Dr. Simonelli, wies in formeller und sachlicher Begründung die strafbare Handlung in dem Beschlüsse nach und schloss seine Ausführungen mit folgenden Worten: ״Der Jude ist ein gleichwerthiger Staatsbürger, und wenn man ihm nun das äbspricht, was für jeden anständigen Menschen das werthvollste ist, die Ehre, so kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, dass darin eine Aufreizung besteht. Und das dem so ist, dazu ist es nicht nothwendig, dass vorher eine Verürtheilung stattgefunden hat. Ich bitte demnach um Abweisung der Beschwerde." Das Reichsgericht wies auch die Beschwerde ab. Wien. Die Frage, ob Synagogensitze gebührenpflichtig sind, beschäftigte kürzlich den Verwaltungsgerichtshof unter dem Vorsitze des Freiherrn von Lemayer. Der israelitischen Cultusgemeinde in Jungbunzlau hatte die Steuerbehörde von mehreren Stiftungen, die zu Cultuszwecken gewidmet waren, dann von fämmtlichen Synagogensitzen eine Aequivalentgebühr von 312 fl. bemessen und das Finanzministerium hatte in letzter Instanz die Beschwerde abgewiesen. Es wurde an den Verwaltungsgerichtshof recurrirt. Bei der gestrigen Verhandlung machte der Vertreter der Cultusgemeinde. Advocat Dr. Ludwig Bendiener aus Prag, geltend, die Entscheidung sei - ungesetzlich, Cultuszwecke und Humanitätszwecke seien dieselben Begriffe. Das Gebührengesetz gebrauchte einen allgemeinen Ausdruck, der durch das Gesetz betreffs der Regelung der äußeren Rechtsverhältniße der Israeliten eine authentische Interpretation erhalte, wo es heißt: Aufgabe der Cultusgemeinde ist es. für die religiösen Bedürfniße und die hiedurch gebotenen Anstalten zu sorgen. Betreffend der Synagogensitze sei es klar, dass dieselben eine Zugehörigkeit zur Synagoge selbst bilden, ohne dieselben sie als solche nicht gedacht werden könne, Ist die Synagoge selbst Besitzerin der Sitze, so seien diese 60 ipso fteuer- und gebührenfrei. Gehören die Sitze fremden Personen, etwa wie die Erblogen im Theater, dann sei eine Gebührenvorschreibung der Gemeinde gegenüber vollends gerechtfertigt. Der Regierungsvertreter Baron Lempruch entgegnete, Stiftungen zu Cultuszwecken seien ganz verschieden von solchen zu Humanitätszwecken aufzufassen. Synagogensitze dienen nicht dem Gottesdienste, sie seien nur zur Bequemlichkeit der Gläubigen vorhanden und stehen mit den zum Gottesdienste selbst gehörigen Objecten nur in losem Zusammenhänge. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung der Finanzbehörde betreffend die Synagogensitze, als im Gesetze nicht begründet aufgehoben. Die Sitze sind eine Pertinenz der Synagoge, daher steuer- und gebührenfrei. Betreffend die Stiftungen wurde die Beschwerde abgewiesen. Cultuszwecke und Humanitätszwecke seien nicht identisch und können ganz verschieden erreicht werden. Eger. Am 28. Jänner findet die Vermählung des Fräulein Bertha Popper, der Tochter unseres Rabbiners S. Popper, mit Herrn Stefan Weil statt. . WalaWa. Sonntag den 17. Jänner," 10 Uhr vormittags fand hier das Leichenbegängnis des in weitesten Kreisen wegen seiner vielgeübten Humanitätsacte beliebten Gutsbesitzers Simon Spitzer unter schr großer Betheiligung der Stadt und Umgebung statt. Unter den Trauergüstenbefanden sich Naurath Sti aß ny und Ritter von Ta u s si g aus Wien, die Geistlichkeit, der gesammte Cultusvorstand, der Bürgermeister sammtdenGemeinderäthen, sowie sämmtliche Familienangehörige. Die Leiche würde in den Tempel überführt^ woselbst ein Trauergottesdienst abgehalten wurde. Nachdem Cantor R o f enstein einen Psalm mit Chorbegleitung vorgetragen hatte, hielt Rabbiner Dr. Lewin die Trauerrede, in welcher er die Verdienste des Verblichenen um die Gemeinde und deren Institute schilderte. Am Friedhofe sprachen Rabbiner L e w i n aus Jlova, der Vater des hiesigen Rabbiners, und Baurath S t i a ß u y, der Erbauer unseres neuen Gotteshauses. In seinem warmempsundenen Nachruf sagte er Folgendes: Der Mensch hat drei Freunde: Das Geld, Verwandte, und die Wohlthätigkeit. Das Geld begleitet ihn bis zum Ableben, die Verwandten bis zum Grabe, das wohlthätige Wirken aber bleibt für ewige Zeiten. Mit dem Absingen des ״Schiwissi" schloß die Trauerfeier. ,ת׳ב׳צ׳ב׳ך Triest. Während meines Aufenthaltes in der hiesigen Gemeinde fand ich den Minliag Sefardim in zwei Synagogen, zwei andere vertreten den Minhag Aschkenes und im Haupttempel fungirt auch der Rabbiiio maggiore (Oberrabiner) Ras. Sabato M e l l i, dessen Kanzel sich über der Eingangs- Pforte recht hoch befindet. Daselbst sprach ich auch den ReichsrathSabgeordneten Luzzatti und den Cavaliere Vittorio C a st i g l i o n i, Rabbiner und Prof, der Pädagogik im Mädchen- Lyceum.— Der Rabbino assistente Eschkenazi ist bereits bochbetagt und daher schwer zu sprechen. Der Almemor befindet sich in allen Synagogen an der Wand gegenüber dem Orarur hakaudesch, vermuthlich um dadurch den Psalmvers zu bekräftigen: 2linais8raolr schemesch etc. Er wird nämlich außer der Thora-Vorlesung auch als Betpult benützt, und es ist für die hiesigen Cantoren nicht leicht zu fungiren, da alles laut gesungen oder recitirt werden muß. In der Synagoge del Vivants, wahrscheinlich nach dem Namen des Gründers ךןייס so benannt, wurde ich als Desobii vor die Thora gerufen, dann folgte noch der Zehnte und der Masehlmi. Beim Mincha-Gebet wurde ich dajelbst mit der Osrvaja beehrt, welche Einrichtung mir sehr gefiel. Ueberhaupt liegt im Character des spaniolischen Juden das Gesetzte, Dramatische und mit der gravitätischen Grandezza eines Castilianers trug der erste Cantor Cohen die Thora gleichsam als ..Degel machane Jelrada“ voran, ihm folgten die Cantoren, Missono aus Carro gebürtig, und Herr Coen, ferner die Vorsteher und die mit der Rervaja Beehrten, und in gleicher Weife beim Einheben. Da hat man Gelegenheit, hoch über den Thorarollen eine große Krone zu sehen, die aber auch in allen Schulen (Befch Hakenesetb) über den Zehngeboten angebracht ist. Im Tempel fimgirte der zweite Cantor Pontili, da Obercantor Giuseppe Cohen erkrankt ist. Die Cantoren fungiren zugleich als Priester beim vuobau. an jedem Sabbath, am Neujahrsfeste zweimal, am dova-Lippnr dreimal. Zum Schluffe drängt es mich, Herrn Prof. Cav. V. Castiglioni für fein warmes, wahrhaft theilnehmendes Entgegenkommen bestens zu danken. G. Berlin, 8. Jänner. Heute ist nach sorgfältigen Erwägungen und Berathungen die von dem letzten Gemeindetage beschlossene Petition an den preußischen Kultusminister abgegangen, und zwar mit den Unterschriften sämmtlicher preußischer Mitglieder (mit einer einzigen Ausnahme) des Ausschusses und der Lehrabtheilung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes. Die Petition fordert erstens die Einführung des jüdischen Religions- Unterrichtes an jeder preußischen Schule, sobald eine angemessene Anzahl jüdischer Schüler an ihr vorhanden ist. und zweitens, dass dieser Unterricht für alle diejenigen jüdischen Schüler obligatorisch sei, deren Eltern oder Erzieher für sie nicht einen anderweiten angemessenen Religionsunterricht Nachweisen wollen und können. So ist die Nothwendigkeit der religiösen und moralischen Unterweisung für ein jedes israelitisches Kind mit den Anforderungen der Gewissensfreiheit vereinigt. Paris. In einer jüngst stattgehabten Versammlung des Vereines ״Jisehob Erez Jisroel“ ergriff Oberrabbiner Zadoe Kahn das Wort zu einer Ansprache, wie sie selbst dieser gottbegnadete Redner nicht oft gehalten hat. Mit einer

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