Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 16 (1896)
- Issue
- Heft 17 (1.7.1896)
- Date
- 1896-07-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 17 Gesterreichrsch-ungarische Lantoren-Zeitung Seite 5. ihre ungeziemende Handlungs- und Lebensweise oder durch fehlerhafte Erziehung den frühen Tod ihres Kindes herbeigeführt haben. Daher auch das Sprichwort : Besser das Kind weine, weil ihm Nämlich seine, wenn auch anfangs unschädlichen Wünsche nicht erfüllt werden, als dass die Eltern später weinen sollen wegen der traurigen Folgen der Erfüllung schädlicher Wünsche. Diese Befürchtung haben besonders jene Eltern, die ihren Kindern nur für Materialismus Sinn einflößen, so dass sie glauben, der Zweck des Menschen sei nur körperlicher Genuss. Wenn sie solche Genüsse nicht haben können, so sind sie lebensmüde. Ihnen ist ihr Leben zur Last, von welcher sie sich in der Verzweiflung auf verbrecherische Weise zu entledigen suchen. ״Nicht um des Brodes — körperlicher Genüsse — allein lebt der Mensch, sondern um Gottes Wort zu thun, lebt der Mensch." (Deuter. 8. 3.) Die Eltern aber, die durch die Strafe an ihren Kindern nicht gebessert werden, auf diese sind zu beziehen die Worte des Propheten Jeremias 2. 39.: ״Vergebens schlug ich ihre Kinder, sie nahmen keine Belehrung an." Bei einer Generation, in welcher die Eltern sich von Gott wegwenden, kränkt sich sozusagen Gott wegen ihrer Kinder, d. h. was für eine verderbliche Erziehung wird solchen Kindern zutheil werden? (Tr. Sabb. 8.) Der Autor dieser Stelle gebrauchte sie dort in einem anderen Sinne. Die Weltgeschichte lehrt uns zur Genüge, dass alle Völker und Nationen, mögen sie auch noch so zahlreich und mächtig gewesen sein, untergiengen, so sie nicht ideale und religiös-sittliche Bestrebungen hatten. Unser confessioneller Fortbestand in der Mitte einer unsere Existenz bedrohenden feindlichen Welt — wir waren ja ein Lamm unter 70 Wölfen (Tr. Sukk. 55.) — hat, nebst besonderen göttlichen Vorsehungen, seinen Grund in unseren idealen Bestrebungen, was nur durch eine religiöse Erziehung bewirkt wird. So spricht der Profit (Secharjah 4. 6.): ״Nicht durch Heeresmacht, nicht durch Körperkraft, sondern nur durch meinen Geist allein besteht Israel!" Nr. 21. ״Genug, dass sie — unsere Frauen — unsere Kinder erziehen und uns vor Sünden bewahren." (Tr. Jeb. 63.) Diese Worte erwiderte Rabbi Chia, der Große genannt, auch der Babylonier, ein Gesetzeslehrer im 2. Jahrhundert zu Tiberias in Palästina, seinem Neffen Rabh, auf dessen Verwunderung, dass Rabbi Chia gegen seine zänkische Gattin Judith so viel Zartgefühl bekundete und ihr persönlich Präsente überbrachte. Sie bereitete ihm soviel Kränkung, dass er diesem seinem Neffen im Abschiedssegen zurief: ״Gott behüte dich vor dem, was bitterer als der Tod ist, nämlich vor einem bösen Weibe!" (Das. Pred. Sal. 7. 26—29. Jalk. z. St. Sab. 11.) Lehre. In diesen wenigen Worten wird der Hauptzweck der Eheschließung angedeutet. Dieser besteht nicht blos in der Befriedigung der Naturtriebe, auch nicht in der Ausgleichung äußerer Mängel beider Geschlechter, um sich gegenseitig das sociale Leben angenehmer zu machen, sondern der Hauptzweck ist die religiös-sittliche Kindererziehung und die Männer vor Sünden zu bewahren. (S. Tr. Ketub. 59.) Es werden im Talmud und Midrasch mehrere Lehrer genannt, die zänkische Frauen hatten, die sie dennoch sehr ehrerbietig und liebevoll behandelten. So z. B. der in Nr. 10 genannte Rabh, dessen Sohn auch Chia nach seinem Großonkel hieß, dann Jalta, (fl Nr. 10.) Gattin des R. Nachman b. Jakob, (235—324 :n.) Schnloberhaupt zu Nehardea, später zu Schekazib. Sie war die Tochter des sehr reichen Exilarchen und brachte dem R. Nachman eine reiche Mitgift. Weil aber der gelehrte Wanderer Ulla ihr, der gesetzeskundigen, zu wenig. Achtung bewies, beleidigte sie ihn, und weil ihr Mann nicht sogleich ihre Partei nahm, ließ sie aus Rache viele Hunderte Fässer Wein ausfließen. Mag sein, dass ihr diesbezügliches Betragen ihren Mann zu folgendem Spruche veranlasste: ״Einer Frau geziemt nicht Stolz. Zwei Frauen, Propheünnen, thaten stolz und hatten Thiernamen: Debora דבורה, Biene, und Chulda חולדה, Wiesel. (Tr. Megil. 14.) Die Frau spinnt auch während ihres Gespräches". (Jbid.) Dies wird daselbst an den Bibelberichten über Deborah, Chulda und Abigajil begründet. Der Talmud begeistert sich nichts für Frauenstudien. (Sota 20.) Ebenso viele Pädagogen : ״Das Bewusstsein der Naturgabe erhält das Gemüth des Weibes in schöner Demuttz, eben weil es eine Gabe ist. Das an sich Gerissene, mit Anstrengung und Studium Angeeignete macht stolz und über müthig. wenigstens im Weibe." (Karoline Rudolphi.) ״Ein Weib, willst du mehr sein, so bist du keins." (Shakespeare.) (Fortsetzung folgt). Kleine Lhronik. Wien. Aus Brünn wird gemeldet: Das Testament des Baron Hirsch wird denn doch nicht ohne Anfechtung bleiben. Bekanntlich bestilnmt das im Jahre 1894 von Baron Hirsch eigenhändig verfasste Testament, dass seiner natürlichen Enkelin Lucienne, die derzeit 11 Jahre alt ist und in Brüssel lebt, der Fruchtgenuss eines Capitals von einer Million Francs zufalle, ohne dass jedoch diese Million ihr Eigenthum werde; nach ihrem Tode habe die Million in den Besitz der etwa vorhandenen ehelichen Nachkommen Lucienne's, beim Abgänge solcher Erben aber nicht an die mütterliche Verwandtschaft des Kindes, sondern an die Colonisattonsgesellschaft ״Jewiah. colonisations association“ überzugehen. Die 11jährige Lucienne ist nun die natürliche Tochter des verstorbenen Sohnes Lucian des Baron Hirsch und einer ehemaligen Conservatoristin Irma P.. derzeit Gattin eines italienischen Adeligen. Als der junge Baron Hirsch starb, nahm sich sein Vater sofort der kleinen Lucienne an, indem er sie in aller Form adopürte. Zugleich ernannte er den Privatier Sir Montefiore-Lewy in Brüssel zum Vormunde, und das Kind befindet sich bis heute bei diesem in Pflege und Erziehung. Der Adoptionsvertrag enthält folgenden Passus: ״Das Kind geht in meine väterliche Gewalt über, bezüglich des Erbrechtes treffe ich jedoch die Bestimmung, dass der Pflichttheil mit dem Fruchtgenusse von einer Million Francs bemessen werde." Die mütterlichen Verwandten der Lucienne wenden nun ein, dass letztere als Adoptivtochter nach österreichischem Erbrechte Anspruch auf g e setzlich en Pflichttheil habe, das ist auf die Hälfte des ganzen Nachlasses des Verstorbenen. Da nun der Adoptionsvertrag seinerzeit vom Wiener Landesgerichte genehmigt wurde, so handelt es sich jetzt um die juristisch interessante Frage, ob das Gericht gegenüber den gesetzlichen Erbbestimmungen zur Genehmigung abweichender Verfügungen befugt ist. Wien. Vor Kurzem ist hier Frau Betty Bayer, die Gattin des Fleischhauers I. Bayer, H, Comödiengasse, in verhältnismäßig noch jungen Jahren gestorben. Die Verblichene, eine isüholi chaschuwoh im edelsten Sinne des Wortes, genoss in Folge ihres ausgeprägten Wohlthätigkeitssinnes, der jedoch niemals in der Oeffentlichkeit glänzen wollte, im ganzen Bezirke bei Juden und Christen eine seltene Verehrung und Hochachtung. Einen beredten Ausdruck hiefür gab auch die zahlreiche Betheiligung am Leichenbegängniße, bei welchem Herr Rabbiner Dr. Schmiedl und Obercantor Goldstein fungirten. Prag. Die k. k. böhmische Statthalterei hat die Bildung des Gemeindebundes der israel. Cultusgemeinden Böhmens genehmigend zur Kenntnis genommen. Es wird in Folge dessen seitens des bestehenden Executivcomitss an alle Cultusgemeinden in den nächsten Tagen die Aufforderung zum Beittitte erfolgen.